EnBW-Urteil in Karlsruhe:Weihnachtsgeschenk - und keine Bestechung

Das Landgericht Karlsruhe hat den Ex-EnBW-Chef vom Vorwurf der Vorteilsgewährung freigesprochen. Claassen hatte zu Weihnachten Ticketgutscheine für die Fußball-WM verschicken lassen.

Der frühere EnBW-Chef Utz Claassen ist von sämtlichen Korruptionsvorwürfen wegen der WM-Ticketaffäre freigesprochen worden. Nach einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom Mittwoch war die Versendung von Ticketgutscheinen für die Fußball-WM 2006 an sieben Politiker keine strafbare Vorteilsgewährung.

Damit folgte das Gericht dem Antrag der Verteidiger. Sie hatten geltend gemacht, die Einladungen seien Teil des EnBW-Engagements als offizieller Sponsor der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 gewesen.

"Klimapflege"

Die Politiker - darunter Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) und Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesumweltministerium, - seien als Repräsentanten des Staates eingeladen worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Einladungen, die Claassen mit der Weihnachtspost 2005 verschickt hatte, als strafbare "Klimapflege" eingestuft und auf eine Geldstrafe in Höhe von 450.000 Euro plädiert.

Denn die beschenkten Politiker hätten zum Beispiel bei der Atomaufsicht und beim Emissionshandel dienstlich mit den Geschäften des Karlsruher Energiekonzerns EnBW zu tun.

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