Die Architektur für den künftigen Emissionshandel rund um Sprit und Heizstoffe steht. Das geht aus einem Gesetzentwurf für das "nationale Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen" hervor; er liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Mit dem Gesetz sollen künftig die Kohlendioxid-Emissionen aus fossilen Brennstoffen in jedem Jahr gedeckelt werden - und zwar entlang jener Budgets, die den deutschen Klimaschutz-Verpflichtungen innerhalb der EU entsprechen. Dadurch entsteht Knappheit an sogenannten Emissionsrechten, die langfristig zu steigenden Preisaufschlägen für Benzin, Diesel, Heizöl oder Erdgas sorgen soll. Zunächst aber entsteht im Überfluss Bürokratie.
So müssen Unternehmen, die Brennstoffe verkaufen - etwa Tankstellenkonzerne oder Heizöl-Großhändler - sogenannte "Überwachungspläne" vorlegen. Damit müssen sie nachweisen, dass sie entsprechende Zertifikate für ihren Brennstoffabsatz zugekauft haben. Verstoßen sie dagegen, drohen empfindliche Strafen.
Die Eckpunkte für das System hatte das Klimakabinett vor gut einem Monat beschlossen. Danach soll dieser CO₂-Preis 2021 bei zehn Euro je Tonne Kohlendioxid starten, was rund drei Cent Aufpreis je Liter Sprit entspricht. Bis 2025 soll er schrittweise auf 35 Euro steigen. Erst dann soll der eigentliche Emissionshandel beginnen, allerdings innerhalb eines Korridors zwischen 35 und 60 Euro.
Durch diese Festlegungen wird das System mutmaßlich nicht dafür sorgen, dass die Klimaziele bei Wärme und Verkehr eingehalten werden. Für die verbleibende Lücke lässt der Entwurf Kompensationen zu - etwa die Verrechnung mit sinkenden Emissionen der Landwirtschaft oder den Zukauf von Zertifikaten aus dem bereits bestehenden Handelssystem für die Industrie. Auch von anderen EU-Mitgliedstaaten kann der Bund Zertifikate zukaufen, wenn sie ihren vereinbarten Beitrag zum europäischen Klimaschutz übererfüllen.
Zuständig für den CO₂-Preis wird das Umweltbundesamt. Es organisiert bereits den Emissionshandel für die Industrie. Künftig wird es auch entscheiden müssen, ob Betroffene "unzumutbare Härten" geltend machen können - das Gesetz erlaubt dies. Zudem trifft es Vorkehrungen, damit Unternehmen, die schon dem Handelssystem für die Industrie unterliegen, künftig nicht doppelt belastet werden. Die Verfahren dazu sind komplex.
Diesen Mittwoch soll das Kabinett dem Entwurf zustimmen, die Sache eilt. Denn zusammen mit den anderen Gesetzen des Klimapakets, etwa der Änderung der Kfz-Besteuerung und der Luftverkehrsabgabe oder dem Klimaschutzgesetz, soll der CO₂-Preis Mitte November den Bundestag und Ende November den Bundesrat passieren. Alles rechtzeitig vor dem SPD-Parteitag, der sich auch mit der Bilanz der Koalition befassen will.