Elterngeld:So können werdende Eltern Geld sparen

Betreuungsgeld

Beim Elterngeld gibt es viel zu beachten. Wer nachrechnet, kann viel Geld sparen.

(Foto: dpa)
  • Werdende Eltern müssen auch finanziell viel beachten, wenn sie eine Baby-Pause einlegen.
  • Die Regelungen für das Elterngeld und die Möglichkeiten von Zuverdiensten sind kompliziert. Das genaue Nachrechnen lohnt sich in der Regel aber.

Von Berrit Gräber

Wer Nachwuchs erwartet und vom Staat finanzielle Hilfe für die Babybetreuung will, muss sich vorher schlau machen. Ein unbedachter Schachzug, und schon büßen junge Familien viel Geld ein, wie Markus Deutsch, Steuerberater und Vizepräsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg, warnt. Schlimmstenfalls gehen sie ganz leer aus, wie das Bundessozialgericht entschied (Az. B 10 EG 3/14 R). Danach dürfen werdende Mütter und Väter ihren Urlaub nicht für die Baby-Pause verwenden. Wer in seiner Urlaubszeit entlohnt wird, dem steht kein Elterngeld zu.

Auch wenn es zunächst plausibel klingt: Angesparte Überstunden oder noch vorhandenen Resturlaub für die Elternzeit nehmen, ist keine gute Idee. Das lohnbezogene Elterngeld gibt es nur für Mütter und Väter, die durch die Babymonate echte Einkommenseinbußen haben. Im vergüteten Erholungsurlaub wird das Arbeitsverhältnis aber nicht wirklich unterbrochen wie in der echten Elternzeit, urteilte das höchste Sozialgericht in Kassel. Die Folge: Die Elterngeldstelle braucht keinen Cent Unterstützung zu zahlen, auch nicht den Mindestsatz.

Nur wer definitiv einkommenslose Elternzeit beim Chef beantragt, bekommt auch Elterngeld vom Staat genehmigt. Sind Urlaubstage im Spiel, ist der Anspruch weg - selbst dann, wenn der Arbeitgeber die Urlaubsmonate ausdrücklich als "Elternzeit" bescheinigt.

Im Zweitjob etwas zuzuverdienen, kann sich lohnen

Vorsicht ist auch bei Nebentätigkeiten in der Elternzeit angebracht, auch wenn gerade dann jedes Zubrot willkommen ist. Der Nebenverdienst wird ab dem ersten Euro auf die Leistung angerechnet, es gibt keinen Freibetrag. Oft lohnt dann der Zusatzjob nicht mehr. Aufgepasst: Die maximale Wochenarbeitszeit von 30 Stunden darf nicht überschritten werden, sonst ist der Elterngeldanspruch ganz weg. Leer gehen frisch gebackene Mütter und Väter auch dann aus, wenn ein Elternteil ein Stipendium fürs Ausland erhält und der Partner ihn mitsamt der Familie begleitet.

Dagegen kann es sich lohnen, schon vor der Familiengründung im Zweitjob etwas dazuzuverdienen. Denn die Höhe des Elterngelds orientiert sich am durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Der Verdienst aus Neben- und Hauptjob wird zusammengerechnet. Will ein junges Ehepaar das Optimum an Elterngeld beziehen, sollte es schon weit vor der Geburt den richtigen Steuerklassen-Mix haben. Wechselt der Partner mit weniger Gehalt etwa von der V in die III, erhöht er sein Nettoeinkommen und dadurch das spätere Elterngeld.

Gut überlegen und durchrechnen

Aber der Zeitdruck ist hoch. Der Umstieg muss mindestens sieben Monate vor dem Monat passiert sein, in dem der Mutterschutz beginnt, wie Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) erläutert. Sonst haben verheiratete Berufstätige, bei denen einer deutlich weniger verdient, meist dicke finanzielle Nachteile. Wird der Wechsel quasi nach dem ersten Ultraschall verpasst, rechnet die Elterngeldstelle mit der schlechteren Steuerklasse. Schlimmstenfalls kann die Einbuße viele tausend Euro ausmachen, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfvereine (NVL).

Grundsätzlich gilt: Das Elterngeld soll einen Teil der Einkommensverluste ausgleichen, die junge Familien oder Alleinerziehende haben, wenn das Kind da ist. Dafür gibt es 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Beim Basiselterngeld beträgt die Mindesthöhe 300, die Maximalhöhe 1800 Euro im Monat, und das bis zu 14 Monate lang.

Online-Rechner

Paare mit Kinderwunsch sollten sich schon vor einer Schwangerschaft Rat von Lohnsteuerhilfevereinen und Steuerberatern holen, um so viel Unterstützung wie möglich zu kriegen. Wie viel Elterngeld in welchen Konstellationen möglich ist, können werdende Eltern mit einem Online-Rechner des Bundesfamilienministeriums berechnen unter www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner.

Berit Gräber

Basis-Elterngeld, ElterngeldPlus oder eine Kombination aus beidem?

Beim ElterngeldPlus, das es erst seit Juli 2015 gibt, sind es mindestens 150 und höchstens 900 Euro im Monat. Statt maximal 14 Monate sind bei dieser Option bis zu 28 Monate Unterstützung vom Staat drin, mit einem Extra-Partnerschaftsbonus sogar bis zu 36 Monate. Das neue Elterngeld ist für alle interessant, die möglichst lange in Elternzeit gehen, aber zugleich in Teilzeit ins Berufsleben zurückkehren wollen, wie Steuerberater Deutsch erläutert. "Das gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbständige." Mehr als maximal 30 Stunden Arbeit pro Woche sind nicht erlaubt - wie beim regulären Elterngeld auch. Wichtig: Wer ElterngeldPlus haben will, muss nicht berufstätig sein. Mit dem neuen Modell dürfen Mütter und Väter ab dem 15. Lebensmonat des Kindes parallel noch das Betreuungsgeld kassieren. Beim Basis-Elterngeld geht das nicht.

Mussten sich Eltern früher gut überlegen, wer wie lange zu Hause bleibt, um das Optimum an Unterstützung herauszuholen, ist es seit Sommer 2015 noch etwas komplizierter geworden, wie Fachmann Deutsch erklärt. Jetzt haben Eltern zusätzlich die Qual der Wahl. Sie können entweder das Basis-Elterngeld wählen oder das neue ElterngeldPlus oder eine Kombination aus beidem. Was im Einzelfall vorteilhafter ist, will gut überlegt und durchgerechnet sein, betont Christina Georgiadis, Sprecherin der Vereinigten Lohnsteuerhilfe. Vor allem Selbständige sollten sich Rat holen. Wie hoch das Elterngeld letztlich ausfalle, hänge auch davon ab, ob es den jungen Familien gelungen sei, rechtzeitig die nötigen Weichen zu stellen und teure Fehler zu vermeiden, sagt Deutsch.

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