Einzelhandel - München:Kaum Chancen für Ausnahmen von der Bonpflicht

Bayern
In einem Café liegt neben einer Tasse eine Quittung. Foto: Lucas Bäuml/dpa/Archiv (Foto: dpa)

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München (dpa/lby) - Unternehmen haben in Bayern offenbar kaum Chancen darauf, von der Bonpflicht befreit zu werden. "Nach meinen Informationen werden die Ausnahmegenehmigungen sehr restriktiv vergeben, die meisten werden abgelehnt", sagte der Präsident des Bayerischen Handwerkstags, Franz Xaver Peteranderl, am Freitag in München. Auch das bayerische Finanzministerium erklärte auf Anfrage, dass es eine Befreiung nur geben könne, wenn die Belegausgabe "im Einzelfall unzumutbar" sei und betonte, dass die Kosten der Ausgabe alleine nicht dafür ausreichten. Dies sei eine bundeseinheitliche Regelung.

Peteranderl steht der Bonausgabepflicht kritisch gegenüber. Dem Finanzamt bringe es ja nichts, wenn der Kunde einen Bon habe, sagte er. Statt der aktuellen Regelung könne er sich eine Lösung vorstellen, bei der erst ab einer gewissen Summe ein Bon ausgestellt werden muss. Mit einer schnellen Änderung rechnet er aber nicht.

Unterstützung bekommt das Handwerk von Ministerpräsident Markus Söder (CSU): Er halte es für "sehr sinnvoll" noch einmal über Bagatellgrenzen zu sprechen, sagte er dem Radiosender Antenne Bayern. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sei gebeten noch einmal zu überlegen, wie man das Thema entbürokratisieren könne und werde dies auch tun, sagte Söder. Schon am Mittwoch hatte der Landtag einen Antrag von CSU und Freien Wählern zur Bonpflicht beschlossen, der praxistaugliche Maßnahmen forderte, um "bürokratische Auswüchse für den bayerischen Mittelstand zu vermeiden."

Seit Jahresbeginn müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Damit will der Gesetzgeber Steuerbetrug verhindern. Die Regelung wird von vielen als bürokratisch kritisiert.

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