Süddeutsche Zeitung

Einzelhandel:Gericht stoppt Ministererlaubnis für Tengelmann-Übernahme durch Edeka

  • Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Ministererlaubnis von Sigmar Gabriel zur Edeka-Tengelmann-Fusion vorübergehend außer Kraft gesetzt. Der Wirtschaftsminister sei möglicherweise befangen gewesen.
  • Vor etwa vier Monaten hatte der Wirtschaftsminister dem Kauf der etwa 450 Kaiser's-Tengelmann-Filialen durch den Edeka-Konzern stattgegeben.
  • Die Zukunft der Filialen ist nun wieder vollkommen offen. Ein Aus der Fusionspläne gilt als möglich, Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub hat sogar eine Insolvenz angekündigt, falls der Abschluss platze.

Unkompliziert war sie nie, die Edeka-Tengelmann-Fusion. 21 Monate ist es her, dass beide Seiten eine erste Einigung unterzeichneten. Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub hatte sich nach langem Herumlavieren entschlossen, seine etwa 450 Supermärkte der Marken Tengelmann und Kaiser's an Edeka zu verkaufen - aber das Kartellamt untersagte den Abschluss. Prompt beantragten die Konzerne eine Ministererlaubnis bei Sigmar Gabriel. Dieser ignorierte die Empfehlung der Monopolkommission, einer Übernahme durch Edeka nicht stattzugeben, und erlaubte die Fusion unter harten Auflagen. Das Übernahme-Drama schien ein Ende gefunden zu haben. Es war nur ein vorläufiges, wie sich jetzt zeigt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat Gabriels Ministererlaubnis am Dienstag, knapp vier Monate nach der Erteilung, vorübergehend außer Kraft gesetzt. "Schon nach einer vorläufigen Prüfung im Eilverfahren" habe sich herausgestellt, dass das Minister-Machtwort rechtswidrig sei, heißt es in einer Mitteilung.

Richter: Gabriel hat in entscheidender Phase "geheime Gespräche" geführt

Nach Auffassung der Richter des Ersten Kartellsenats hätte Gabriel die Erlaubnis zur Fusion überhaupt nicht erteilen dürfen. Grund dafür ist eine mögliche Befangenheit Gabriels: Er habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens "geheime Gespräche" geführt, heißt es in der Mitteilung weiter.

Nach einer Anforderung von Akten durch das Gericht beim Ministerium habe sich demnach herausgestellt, dass "auf Veranlassung des Bundesministers" im Dezember 2015 "Sechs-Augen-Gespräche" mit Edeka-Chef Markus Mosa und Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub geführt wurden. Der Inhalt sei "nicht aktenkundig" gemacht worden. Die Gespräche hätten zudem "ohne Kenntnis und unter Ausschluss" der weiteren Beteiligten stattgefunden - beispielsweise ohne den Konkurrenten Rewe, der sich ebenfalls mehrfach als Käufer der Tengelmann-Filialen angeboten hatte und gegen die Ministererlaubnis in Düsseldorf geklagt hatte.

Hinzu komme, dass der Erhalt der Arbeitnehmerrechte bei Kaiser's Tengelmann allein keinen Gemeinwohlbelang darstelle. Auch die Argumentation des Ministers, derzufolge durch die Fusionsauflagen die Sicherung von etwa 16 000 Arbeitsplätzen gewährleistet werde, stieß bei den Richtern auf Zweifel. Der Ministererlaubnis sei nicht zu entnehmen, ob die Möglichkeit eines fusionsbedingten Stellenabbaus bei Edeka in die Entscheidung miteingeflossen sei.

Sigmar Gabriel weist die Vorwürfe des Oberlandesgerichts Düsseldorf zurück. Er habe auch Gespräche mit den Antragstellern geführt, was für solche Verfahren üblich sei. Nicht nachvollziehbar sei zudem, dass Arbeitsnehmerrechte vom Gericht nicht als Gemeinwohlgrund angesehen würden: "Denn es geht hier um die Existenz von vielen tausenden Beschäftigten und deren Familien, die eine Berücksichtigung in solchen Verfahren erforderlich machen."

Gerichtsentscheid könnte das Aus für die Pläne bedeuten

Das Vollzugsverbot der Ministererlaubnis könnte die geplante Übernahme der Tengelmann-Supermärkte um Jahre verzögern - oder sogar zum Platzen bringen. Erst wenige Tage vor dem Gerichtsentscheid hatte Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub betont, dass er unter extremem Zeitdruck stehe. "Ende Juli ist eine Deadline, an der ich wissen will, ob es vorangeht", sagte der Manager. Er deutete sogar eine Insolvenz an, falls es nicht zum Verkauf der Supermärkte kommen sollte. Ohne eine Einigung gebe es "verschiedene Möglichkeiten, aber keine sympathischen".

Lange hatte es als wahrscheinlich gegolten, dass der Kauf der Supermarktfilialen mit der Erlaubnis des Gerichts nach nur wenigen Monaten verwirklicht werden könnte. Lediglich Konkurrent Rewe hatte immer wieder vehement betont, dass es keinen Vollzug der Ministererlaubnis geben dürfe - und sieht sich nun bestätigt. Edeka und Kaiser's Tengelmann hätten es bei ihrem Fusionsvorhaben von Anfang an auf eine Konfrontation mit den Wettbewerbshütern eingelassen, so ein Rewe-Sprecher. "Dass diese in Form und Inhalt zweifelhafte Ministererlaubnis nun nicht vollzogen werden kann, ist eine logische Folge dieser Brachialstrategie", sagte er.

Auch innerhalb der Koalition war es im März wegen der Ministererlaubnis Gabriels zu Streit gekommen. Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hatte kritisiert, dass die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel durch die Fusion weiter zunehmen würde. Er befürchte dauerhafte Nachteile für die Landwirtschaft und die Verbraucher. Auch der Bauernverband hatte kritisiert, dass die ohnehin schon große Einkaufsmacht Edekas, des größten deutschen Lebensmittelhändlers, durch die Fusion noch größer werde und Erzeuger Schwierigkeiten haben würden, faire Preise zu erzielen.

Die etwa 450 Supermärkte von Kaiser's Tengelmann, deren Zukunft nun bis auf Weiteres unklar ist, machen jedoch gerade einmal einen Marktanteil von 0,6 Prozent aus. Sigmar Gabriel hatte die Fusion im März nur unter der Auflage erlaubt, dass Edeka das Kaiser's-Tengelmann-Reich zunächst nicht zerlegt. Fünf Jahre lang dürften die selbständigen Edeka-Filialisten sich keine Läden der neuen Tochter einverleiben - es sei denn, die Gewerkschaften stimmten ausdrücklich zu. Betriebsbedingte Kündigungen sind ebenfalls nicht erlaubt, Tarifverträge gelten weiter und auch die Betriebsräte bleiben im Amt. Selbst wenn die Filialen nach fünf Jahren endgültig an Edeka gehen, sollen deren knapp 16 000 Mitarbeiter den Auflage zufolge noch 24 Monate lang Kündigungsschutz genießen.

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