Einzelhandel - Berlin:Verkaufsoffene Sonntage für zweite Jahreshälfte festgelegt

Berlin (dpa/bb) - Die Senatsverwaltung für Arbeit hat die verkaufsoffenen Sonntage in Berlin für die zweite Jahreshälfte festgelegt. Die Geschäfte dürfen am 12. August, am 2. September, am 9. Dezember und am 23. Dezember ausnahmsweise öffnen, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Bei der Auswahl der Termine sei berücksichtigt worden, wie publikumswirksam die Tage seien. So fällt der 12. August mit den Leichtathletik-Europameisterschaften zusammen.

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Berlin (dpa/bb) - Die Senatsverwaltung für Arbeit hat die verkaufsoffenen Sonntage in Berlin für die zweite Jahreshälfte festgelegt. Die Geschäfte dürfen am 12. August, am 2. September, am 9. Dezember und am 23. Dezember ausnahmsweise öffnen, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Bei der Auswahl der Termine sei berücksichtigt worden, wie publikumswirksam die Tage seien. So fällt der 12. August mit den Leichtathletik-Europameisterschaften zusammen.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte die Sonntagsöffnung aus Anlass von Großveranstaltungen zuletzt eingeschränkt. Die große Zahl von Besuchern bei Veranstaltungen sei allein kein ausreichender Sachgrund an einer ausnahmsweise genehmigten Sonntagsöffnung, hatten die Richter Ende Dezember argumentiert. Damit waren sie einer Klage der der Gewerkschaft Verdi gefolgt, die auf die vom Grundgesetz geschützte Sonntagsruhe verwiesen hatte.

Einzelhändler in Berlin dürfen ihre Geschäfte laut Gesetz an bis zu zehn Sonntagen im Jahr öffnen. Acht verkaufsoffene Sonntage legt der Senat zentral fest, zwei weitere dürfen die Bezirke ausrufen.

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