Süddeutsche Zeitung

Eintrittskarten:In der Ticket-Falle

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Schwarzmarkthändler verkaufen im Internet teure Karten für begehrte Konzerte und Fußballspiele. Wer hier zugreift, hat oft nichts als Ärger.

Von Berrit Gräber, München

Der Sänger Ed Sheeran ist auf Tournee in Deutschland, aber Tausende Fans durften in den vergangenen Wochen nicht zum Konzert - und das, obwohl sie bezahlt hatten, manchmal sogar bis zu 500 Euro. Im Kampf gegen Schwarzmarkthändler hatte der Veranstalter für die Deutschland-Tournee des britischen Musikers ausschließlich personalisierte Tickets verkauft. Rein darf damit nur, wer namentlich darauf vermerkt ist und sich ausweisen kann. Wer über Zweitmarktbörsen im Internet wie Viagogo gekauft hatte, hielt jedoch die Eintrittskarte eines anderen in der Hand. Was den frustrierten Ed-Sheeran-Fans passiert ist, ist fast schon typisch für diesen Festival-Sommer. Horrende Preise, schlechtere Plätze, wertlose Eintrittskarten: Die Beschwerden über den boomenden Schwarzmarkt häufen sich. "Verbraucher werden gezielt getäuscht", warnt Johannes Ulbricht, Justiziar des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft (BDV). Ein Überblick, worauf man als Konzertgänger achten sollte.

Überteuerte Angebote

Wer unbedingt einen Musiker oder ein bestimmtes Fußballspiel sehen will oder ein Festival besuchen, lässt oft nichts unversucht, an Eintrittskarten zu kommen. Sind die Veranstaltungen am Ticketkiosk oder auf lizenzierten Verkaufsseiten wie Eventim oder Ticketmaster ausverkauft, schlägt die Stunde der Zweitmarktplattformen im Internet. Was heiß begehrt ist, wird im Netz häufig zum doppelten, dreifachen oder auch fünffachen Preis angeboten. Etwa 20 Zweitmarkt-Plattformen gibt es laut Jurist Ulbricht inzwischen auf dem Schwarzmarkt. Portale wie Viagogo oder die Ebay-Marke Stubhub seien den meisten Künstlern, Veranstaltern und Festivalbetreibern ein Dorn im Auge, kritisiert der Fachmann. Wer dort kauft, handle sich in der Regel nichts als Probleme ein. "Finger weg von Zwischenhändlern", mahnt Ulbricht zur Vorsicht.

Fragwürdige Tricks

Ein Grund, warum der Schwarzmarkthandel mit überteuerten Karten so boomt, liege an der Aufmachung, erklärt Christian Gollner, Jurist der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Viagogo & Co. vermitteln den Eindruck, sie seien offizielle Ticketverkaufsstellen. Die Seiten sehen aus wie echte Ticketshops - mit Stadionplänen, Sitzreihen und noch verfügbaren Plätzen. Dass man von privat kauft, wird nicht erwähnt. Der echte Verkäufer bleibt im Dunkeln. Die Verbraucherzentrale Bayern hat den Schweizer Anbieter Viagogo vor Kurzem wegen des intransparenten Geschäftsmodells und der Verbrauchertäuschung vor dem Landgericht München verklagt.

Personalisierte Karten

Wer bei inoffiziellen Händlern kauft, hat keinerlei Sicherheit, dass er für das Geld tatsächlich einen schönen Abend erleben wird. Mal werden die teuren Karten erst auf den letzten Drücker versendet, mal wird eine schlechtere Platzkategorie als bestellt geliefert oder personalisierte Tickets, die wertlos sind, wenn sie beim Veranstalter nicht auf den neuen Besitzer umgeschrieben wurden. "Es gibt immer mehr Festivals und Konzerte, bei denen auf personalisierte Eintrittskarten gesetzt wird, um den Schwarzmarkt einzudämmen", sagt Ulbricht. Grundsätzlich sollte das Umschreiben personalisierter Eintrittskarten möglich sein. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Wer inoffiziell gekauft hat, kommt oft nicht weiter. Reinfallen können Fans zudem mit gefälschten Karten oder solchen, die mehrfach verkauft werden, aber gar nicht existieren. Oder es wird gar nichts versendet. Reklamieren bringt oft nichts, weil die Ticketbörsen nicht reagieren. Vom Internet-Kauf zurücktreten ist unmöglich, weil Veranstaltungen vom Widerrufsrecht ausgenommen sind. Fällt das Event aus, geht der Käufer von Schwarzmarktkarten leer aus.

Rechtliche Grauzone

Geprellte Verbraucher können sich rechtlich kaum wehren. Grundsätzlich ist es Privatleuten erlaubt, Tickets zu kaufen und sie weiterzuverkaufen. Selbst Aufschläge im moderaten Rahmen sind nicht verboten. Erst wenn sie die Zweitmarktbörsen zum gewerblichen Handel nutzen, wird ihr Tun illegal. Von den Plattformen, die mit dem Weiterverkauf beste Geschäfte machen, ist keine Unterstützung zu erwarten. Sie arbeiten in einer rechtlichen Grauzone, die endlich geregelt gehört, fordert Ulbricht: "Wir brauchen ein gesetzliches Verbot des Ticket-Zweitmarkts wie es in Frankreich, Belgien oder den Niederlanden längst der Fall ist."

Hilfreiche Tipps

Tickets sollten nur von autorisierten Quellen gekauft werden, empfiehlt Gollner von der Verbraucherzentrale. Zuerst informieren, dann kaufen: Bewertungen anderer Verbraucher im Netz könnten helfen, die Seriosität einer Verkaufsstelle einzuschätzen. Stars aus Rock, Pop und Klassik geben auf ihren Internetseiten bevorstehende Tourneen und Konzerte bekannt und verweisen oft auf lizenzierte Ticketanbieter. Wer den nächsten Auftritt eines Stars nicht verpassen will, kann einen "Google Alert" anlegen, rät Stiftung Warentest. Wird zum Beispiel "Adele Deutschland" eingegeben, bekommen User eine E-Mail, wenn Neues von der Musikerin bekannt wird. Für Last-Minute-Angebote gibt es eigene Websites. Tickets für große Sportveranstaltungen werden meist über eigene Internetseiten angeboten.

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Quelle:
SZ vom 30.07.2018
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