Einladungen, Honorare und Geschenke:Neuer Anstand bei der Bundesbank

Die Bundesbank hat sich neue Anstandsregeln verordnet: Für Vorträge gibt es in der Regel kein Honorar mehr und Geschenke im Wert von über 150 Euro dürfen nicht mehr angenommen werden. Die Gehälter werden für 2004 einzeln offen gelegt.

Von Helga Einecke

Theodor Baums, Beauftragter für Corporate Governance, zeigte sich "außerordentlich zufrieden". Die Bundesbank hänge mit ihrem Kodex die Messlatte höher als die Europäische Zentralbank (EZB), in Bezug auf die Gehälter sogar höher als die meisten Dax-Unternehmen. "Die Schrauben werden angezogen", sagte der Fachmann für Wohlverhalten.

Im Grunde gehe es darum, in Worte zu fassen, was jeder anständige Mensch sowieso tun würde.

Bundesbankvorstände sind keine Beamte, sondern "Amtsträger". Sie müssen daher bestimmten Vorschriften genügen, die nicht für die EZB gelten. Sie unterliegen dem Verbot der Vorteilsannahme.

Der frühere Bundesbankpräsident Ernst Welteke hatte mit seiner Familie auf Kosten der Dresdner Bank vier Nächte im Berliner Hotel Adlon verbracht, musste in der Folge sein Amt aufgeben und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Nach den neuen Regeln können die Bundesbankvorstände auch künftig Einladungen zu Konferenzen oder Empfängen samt Ehegatten annehmen und sich bewirten lassen, falls dies im Interesse der Bundesbank ist. Entweder übernimmt die Bundesbank die Kosten oder der Veranstalter.

Wirtschaftlichkeit und Unabhängigkeit

Würde die Bundesbank in jedem Fall die Kosten übernehmen, bekäme sie Schwierigkeiten mit dem Bundesrechnungshof, der auf Wirtschaftlichkeit pocht. Widersprüche zwischen Wirtschaftlichkeit und Unabhängigkeit fürchtet Bundesbankpräsident Axel Weber nicht. Im Zweifel werde die Erstattung der Kosten hintan gestellt.

Für Vorträge und Reden entfallen künftig in der Regel die Honorare oder diese sind an die Bundesbank abzuführen. Nebentätigkeiten und Ehrenämter müssen genehmigt werden und sind nachträglich samt Vergütungen und Leistungen anzuzeigen. Aufsichtsämter werden im Geschäftsbericht veröffentlicht, ebenso das Einkommen der einzelnen Vorstandsmitglieder.

Nach Angaben von Baums hat es im achtköpfigen Bundesbankvorstand keine Abwehr gegen den neuen Kodex gegeben. Zunächst habe man die Übernahme des EZB-Kodex erwogen, dies wegen der deutschen juristischen Besonderheiten aber verworfen. Wenn sich Bundesbankvorstände im Unklaren sind, ob sie richtig handeln, können sie künftig Baums zu Rate ziehen.

Weber wies darauf hin, dass die Bundesbankvorstände alle gemäß ihren Verträgen unabhängig, unparteiisch und uneigennützig handeln sollen. Er selbst wolle nicht als Kontrolleur agieren. Der Vorstand solle sich selbst regulieren.

Es gehe vor allem darum, gezielte Versuche von Einflussnahme abzuwehren, persönliche Interessenkonflikte zu vermeiden oder offen zu legen, dem Ansehen der Bundesbank nicht zu schaden und selbst nach dem Ausscheiden einer Schweigepflicht zu unterliegen. Konkrete Fälle sollen in der nächsten Zeit durchgespielt und als Richtschnur für die Zukunft gelten.

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