Einkommen - Düsseldorf:Stundenlöhne unter zehn Euro sind in NRW noch verbreitet

Düsseldorf (dpa/lnw) - In fast jeder dritten Branche mit Tarifverträgen in Nordrhein-Westfalen sind im vergangenen Jahr Löhne von weniger als zehn Euro in der Stunde gezahlt worden. Das geht aus dem "Tarifspiegel 2018" hervor, den NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Donnerstag vorstellte. Danach gab es in Nordrhein-Westfalen 39 Wirtschaftszweige mit tariflichen Grundvergütungen von weniger als zehn Euro je Stunde. Ausgewertet wurden 130 Tarifverträge. Der Stundenlohn von zehn Euro gilt als Schwelle zum Niedriglohnbereich.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - In fast jeder dritten Branche mit Tarifverträgen in Nordrhein-Westfalen sind im vergangenen Jahr Löhne von weniger als zehn Euro in der Stunde gezahlt worden. Das geht aus dem "Tarifspiegel 2018" hervor, den NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Donnerstag vorstellte. Danach gab es in Nordrhein-Westfalen 39 Wirtschaftszweige mit tariflichen Grundvergütungen von weniger als zehn Euro je Stunde. Ausgewertet wurden 130 Tarifverträge. Der Stundenlohn von zehn Euro gilt als Schwelle zum Niedriglohnbereich.

Das Ergebnis bedeute aber nicht, dass in diesen Branchen generell Stundenlöhne unter zehn Euro gezahlt würden, hieß es. Vielmehr seien davon häufig die Tarifgruppen für ungelernte Kräfte betroffen. So hätten 2018 ungelernte Arbeitskräfte im Fleischerhandwerk 8,90 Euro in der Stunde erhalten, im Dachdeckerhandwerk seien für kaufmännische Tätigkeiten ohne Berufsausbildung 8,92 Euro bezahlt worden. In sieben Branchen habe es aber auch nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung tarifliche Entgelte im Niedriglohnbereich gegeben.

Insgesamt neun Branchen seien 2018 aus dem Niedriglohnbereich herausgewachsen, darunter die Schuhindustrie, das Sanitär-, Installateur- und Klempnerhandwerk sowie Tätigkeiten in Privathaushalten. "Tarifverträge sind eine wichtige Voraussetzung für faire Löhne", sagte Laumann laut Mitteilung.

Auch der 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn habe eine Untergrenze für den Wettbewerb über die Lohnkosten gesetzt. Der Mindestlohn ist zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro gestiegen. Tarifvergütungen unter dieser Schwelle verlieren nach Angaben des Ministeriums ihre Gültigkeit.

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