Einkauf:Widerrufsrecht eingeschränkt

Beim Kauf von speziell nach Kundenwunsch gefertigten Waren erlischt das übliche 14-tägige Widerrufsrecht in Verträgen, die online oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Dies bekräftigte der Europäische Gerichtshof am Mittwoch. Das gilt auch, wenn die georderte Ware noch nicht produziert wurde (Rechtssache C-529/19). Es geht um eine Schadenersatzklage der Firma Möbel Kraft vor dem Amtsgericht Potsdam gegen eine Kundin. Diese hatte auf einer Messe eine Einbauküche bestellt, und zwar mit einigen Veränderungen. Dann widerrief sie den Vertrag innerhalb von der nach EU-Recht gewährten 14-Tage-Frist für Verträge im Fernabsatz. Das EU-Recht sieht ausdrücklich eine Ausnahme von dem Widerrufsrecht für Waren vor, die nach "Spezifikation" des Kunden hergestellt werden.

© SZ vom 22.10.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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