Süddeutsche Zeitung

Einigung der EU-Finanzminister:Wie die Bankenunion funktioniert

Fast 2000 Tage nach dem Start der Finanzkrise macht die EU nun wirklich ernst mit der gemeinsamen Kontrolle der wichtigsten Finanzinstitute. Wie werden künftig die Banken überwacht? Sind die Kleinsparer geschützt und die Steuerzahler aus dem Schneider? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von Claus Hulverscheidt, Berlin

Schnell ging es wahrlich nicht, und schön war es auch nicht, aber immerhin: 1920 Tage nach dem Kollaps der US-Investmentbank Lehman Brothers hat die Dauerdebatte der EU-Finanzminister über den künftigen Umgang mit maroden Geldhäusern ein Ende. Von 2016 an soll es in Europa einen einheitlichen Rahmen für die Beaufsichtigung der Branche sowie die Sanierung und die Abwicklung einzelner Institute geben - die Bankenunion. Die Süddeutsche Zeitung beantwortet die zentralen Fragen zum wichtigsten finanzpolitischen Projekt des Jahres 2013.

Wozu bedarf es der Bankenunion?

Die Weltfinanzkrise hat neben einigen weiteren Punkten zwei zentrale Schwachstellen im Bankensystem offenbart. Erstens: Gerät ein großes Haus in Schieflage und benötigt Kapital, ist die betroffene Regierung praktisch zum Einsatz von Steuergeldern gezwungen, weil eine unkontrollierte Pleite einen Ansturm der Sparer auf ihre Konten nach sich ziehen und damit das gesamte System ins Wanken bringen könnte. Und zweitens: Weil viele Staaten permanent mehr ausgeben als sie einnehmen, haben sie vor allem bei den Banken des eigenen Landes hohe Schulden. Gerät nun ein Institut in Not, benötigt der Staat für die nötige Kapitalspritze weitere Kredite. Dadurch gerät er womöglich selbst in Zahlungsschwierigkeiten, was wiederum den Wert der Staatsanleihen in den Büchern der Banken schmälert.

Welche Rolle spielt die Bankenunion bei der Lösung dieser beiden Probleme?

Die Bankenunion fußt auf drei Säulen: einer einheitlichen und damit effektiveren Aufsicht, einem gesetzlich garantierten Kleinanlegerschutz und einem gemeinsamen Mechanismus für die Sanierung oder Abwicklung maroder Institute.

Wer überwacht also künftig die Banken?

Vom Herbst 2014 an werden die 128 größten Banken der Euro-Zone direkt von der Europäischen Zentralbank (EZB) beaufsichtigt. Die übrigen knapp 6000 Institute bleiben unter der Obhut der nationalen Behörden. Die EZB kann aber jeden einzelnen Fall an sich ziehen, wenn sie dies aus Gründen der Finanzstabilität für nötig hält.

Welchen Schutz genießen Kleinsparer?

Benötigt ein Institut Kapital, können künftig auch die Einleger an den Kosten beteiligt werden. Allerdings wird jedem Bürger garantiert, dass die ersten 100.000 Euro auf dem Konto unangetastet bleiben. Das gilt auch, wenn die Bank tatsächlich pleitegeht. Die Einlagensicherung bleibt dabei Sache der Nationalstaaten, weil die Bundesregierung die Einrichtung eines gemeinsamen europäischen Topfs verhinderte.

Was passiert nun konkret, wenn eine Bank in eine Schieflage gerät?

Zunächst muss das Institut selbst versuchen, an Kapital zu kommen, beispielsweise durch die Ausgabe neuer Aktien. Finden sich keine Geldgeber, wird eine sogenannte Haftungskaskade in Gang gesetzt - man spricht von einem "Bail-in". Zunächst müssen die Anteilseigner Geld nachschießen. Anschließend wird den Gläubigern der Bank, also etwa den Besitzern von Firmenanleihen, ein Beitrag abverlangt: Sie müssen entweder auf die Rückzahlung bestimmter Forderungen verzichten oder aber diese in eine direkte Beteiligung - also in der Regel in Aktien - umwandeln. Als drittes sind die Bankkunden dran, die dazu verpflichtet werden, einen Teil ihrer Guthaben oberhalb von 100 000 Euro abzutreten. Der Gesamtbeitrag von Aktionären, Gläubigern und Großkunden ist zunächst auf acht Prozent der Bankverbindlichkeiten begrenzt.

Was ist, wenn noch mehr Geld nötig ist?

Nächster Geldgeber ist ein neuer europäischer Abwicklungsfonds, der sich aus Beiträgen aller Banken speist. Dagegen wehren sich hierzulande noch die Sparkassen, die argumentieren, das von ihnen kein Risiko ausgehe. Die Privatbanken verweisen hingegen auf das Beispiel Spaniens, wo vor allem Sparkassen gestützt werden mussten. Der Abwicklungsfonds soll binnen zehn Jahren mit 55 Milliarden Euro gefüllt werden. In Deutschland muss dazu die bereits existierende Bankenabgabe kräftig angehoben werden. Während der Aufbauphase des Fonds werden die Einzahlungen statt im großen Gemeinschaftstopf in nationalen "Kammern" aufbewahrt. Geht beispielsweise ein irisches Institut bankrott, wird zunächst die irische Kammer geleert, bevor Mittel aus anderen Ländern herangezogen werden.

Nicht unbedingt: Sollte am Ende immer noch Bedarf bestehen, muss auch künftig der betroffene Staat einspringen. Steckt er selber in Zahlungsschwierigkeiten, kann er sich an den Euro-Hilfsfonds ESM wenden - und damit an die Gemeinschaft der europäischen Steuerzahler.

Wer ordnet die einzelnen Schritte an?

Die Entscheidung darüber, was zu tun ist, fällt ein neues Abwicklungsgremium, dem Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden und der EU-Kommission angehören. Aufgeteilt ist dieses sogenannte Board in einen Exekutivausschuss und ein Plenum. Letzteres muss befragt werden, wenn für eine Sanierung mehr als 20 Prozent des Abwicklungsfonds aufgebraucht oder in einem Jahr mehr als fünf Milliarden Euro für Rettungsaktionen benötigt würden. Das Plenum entscheidet mit einfacher Mehrheit und kann Beschlüsse des kleineren Exekutivausschusses anfechten. Erhebt die EU-Kommission Bedenken gegen eine Entscheidung, liegt das letzte Wort beim Rat der EU-Finanzminister.

Wie verhindert man, dass einzelne Geldhäuser schon mit versteckten Bilanzrisiken in die Bankenunion starten?

Die EZB wird 2014 die Bücher aller großen Banken überprüfen und dabei auch Krisenszenarien simulieren. Fällt ein Institut bei dem sogenannten Stresstest durch, muss es sich das notwendige Mehrkapital besorgen - oder es wird geschlossen. Etwaige Kosten tragen hier noch die Steuerzahler.

Löst die Bankenunion das Problem nun?

Wie immer gibt es Optimisten und Pessimisten: Die britische Financial Times etwa bezweifelt die Praxistauglichkeit der Beschlüsse, da demnächst bis zu neun Gremien am Beschluss über die Sanierung oder Schließung einer Bank beteiligt sein könnten - und das alles im Laufe eines einzigen Wochenendes. Mehr Zeit nämlich hat man in aller Regel nicht, wenn ein Ansturm besorgter Sparer auf die Bank verhindert werden soll. Bei allen Mängeln räumen aber auch die Kritiker ein, dass die Pläne der EU-Finanzminister im Vergleich zum bisherigen Zustand ein bedeutender Fortschritt sind.

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Quelle:
SZ vom 20.12.2013/sks
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