Steueroase Malta:Viele Deutsche haben maltesische Firmen offenbar nicht dem Finanzamt gemeldet

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Sonnenuntergang über Malta (Foto: imago/Joana Kruse)

Auch Unternehmen wie BASF oder Sixt unterhalten auf der Mittelmeerinsel Zweigstellen. Besonders bizarr sind die Briefkastenfirmen des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport.

Deutschlands Finanzbehörden ist nur ein Bruchteil aller Beteiligungen von Deutschen an maltesischen Firmen bekannt. Nach Angaben der maltesischen Finanzaufsicht existieren derzeit 1616 Firmen mit deutscher Beteiligung. Dem Bundeszentralamt für Steuern wurden seit 2010 allerdings nur von 266 Personen Beteiligungen gemeldet. Bleibt eine Differenz, die sich wohl damit erklären lässt, dass viele Deutsche ihre Malta-Firma dem Finanzamt verschweigen.

"Als Chef eines Finanzamts würde ich meine Beamten anweisen, die Eigentümer dieser Unternehmen ausfindig zu machen und genauer unter die Lupe zu nehmen", sagt der Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Thomas Eigenthaler, "Verdachtsmomente für rechtswidriges Handeln sind schließlich vorhanden." Grundsätzlich bietet Malta für Unternehmen und Privatleute viele Möglichkeiten, mit legalen Firmengründungen Steuern zu sparen. Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR sind auch viele deutsche Prominente und Unternehmer als Direktoren oder Besitzer von Firmen im amtlichen Firmenregister Maltas eingetragen.

Malta gilt seit Langem als Steueroase

Investor Carsten Maschmeyer und Ex-Formel-1-Pilot Ralf Schumacher etwa hielten zeitweilig Yachten über maltesische Firmen. Steuergründe seien dafür nicht ausschlaggebend gewesen, teilten sie auf Nachfrage mit. Auch Peter-Alexander Wacker, Aufsichtsratsvorsitzender von Wacker Chemie, besitzt mindestens eine Firma auf Malta. Zu den Gründen wollten sich einige Betroffene auf Nachfrage nicht äußern, andere betonten, dass es dabei nicht primär um Steuervermeidung gegangen sei. Wer über eine Malta-Firma eine Yacht kauft, kann über ein spezielles Leasing-Modell die Mehrwertsteuer auf bis zu 5,4 Prozent senken.

Malta gilt seit Langem als Steueroase, zuletzt war das Land, das derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat, deswegen im EU-Parlament in die Kritik geraten. Mit etwas Geschick lässt sich die Körperschaftssteuer mithilfe einer maltesischen Tochtergesellschaft auf unter 10 Prozent drücken. Zahlreiche deutsche Großkonzerne nutzen offenbar diese legalen Steueranreize, etwa der Chemie-Riese BASF, Wincor Nixdorf sowie der Düngemittelhersteller K+S - aus "unternehmerischen Gründen", wie man auf Anfrage zumeist erfährt. Auch Bosch hatte bis Ende 2016 drei Malta-Firmen. Die Autovermietung Sixt bestätigte auf Anfrage, "unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen" in Malta Steuerrückerstattungen erhalten beziehungsweise beantragt zu haben.

Der Besitz einer Malta-Firma ist legal - wenn das deutsche Finanzamt Bescheid weiß

Besonders brisant ist der Fall Fraport: Die Firma gehört mehrheitlich der Stadt Frankfurt sowie dem Land Hessen. Nichtsdestotrotz unterhält Fraport auf Malta offenkundig mehrere Briefkastenfirmen. Dem deutschen Fiskus entgeht dadurch jedes Jahr viel Steuergeld - weder die Stadt Frankfurt noch das Land Hessen scheinen darin ein Problem zu sehen. Auf Anfrage äußerten sie sich bis zum Donnerstagnachmittag nicht zum Malta-Geschäft von Fraport.

"Regelungen wie in der Steueroase Malta führen dazu, dass Großunternehmen und Vermögende, die eigentlich Steuern bezahlen könnten, sich arm rechnen können und ihren Beitrag zum Gemeinwohl nicht leisten", sagt Sven Giegold, Grünen-Sprecher im EU-Parlament. "Dadurch gelten letztlich zweierlei Recht. Ein Recht für diejenigen, die global mobil sind, und ein Recht für diejenigen, die vor Ort wirtschaften oder arbeiten."

Der Besitz einer maltesischen Firma ist grundsätzlich legal, sofern das deutsche Finanzamt darüber informiert ist. Offenbar geschieht dies in vielen Fällen jedoch nicht. Bleibt die Frage, warum die Behörden nicht einfach bei der maltesischen Finanzbehörde um eine Liste sämtlicher maltesischer Firmen mit deutscher Beteiligung bittet. Mit Hilfe einer solchen Liste ließe sich leicht abgleichen, welche Firmen ordnungsgemäß gemeldet sind und welche nicht. "Die Steuerverwaltung fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder, für die das Bundesfinanzministerium nicht sprechen kann", heißt es dazu aus Berlin.

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