Bundesverfassungsgericht:Aufkauf von Staatsanleihen durch EZB teilweise verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht verhandelt AfD-Klage gegen Seehofer

Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Archivbild).

(Foto: Uli Deck/dpa)

Es sind Billionen Euro, die die Europäische Zentralbank seit 2015 in den Kauf von Staatsanleihen gesteckt hat. Die Karlsruher Richter stellen sich damit gegen das höchste EU-Gericht.

Das Bundesverfassungsgericht hat mehreren Klagen gegen die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Stimulierung von Konjunktur und Inflation seit 2015 überwiegend stattgegeben. Die Beschlüsse der Notenbank seien kompetenzwidrig ergangen. Bundesregierung und Bundestag hätten durch ihr tatenloses Zusehen Grundrechte verletzt. Eine verbotene Staatsfinanzierung stellte der Senat aber nicht fest.

Dennoch verstößt der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) teilweise gegen das Grundgesetz, da Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft hätten. Dieses Urteil verkündeten die Richter des Zweiten Senats am Dienstag in Karlsruhe. Das Gericht stelle erstmals in seiner Geschichte fest, dass Handlungen und Entscheidungen europäischer Organe offensichtlich nicht von der europäischen Kompetenzordnung gedeckt seien, sagte Präsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Sie könnten daher in Deutschland keine Wirksamkeit entfalten.

Das Urteil erging mit sieben zu eins Stimmen. "Bundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung der PSPP (das EZB-Aufkaufprogramm) entgegenzutreten", heißt es in dem Urteil. Der Bundesbank ist es demnach untersagt, nach einer Übergangsfrist von höchstens drei Monaten an der Umsetzung des EZB-Aufkaufprogramms mitzuwirken, sofern der EZB-Rat in einem neuen Beschluss nicht nachvollziehbar darlegt, dass das Programm verhältnismäßig ist, heißt es in dem Urteil. Dies hat schwerwiegende Folgen für die Handlungsfähigkeit der Europäischen Zentralbank. Denn auf die Bundesbank entfällt als größtem EZB-Anteilseigener ein erheblicher Teil des Volumens der Staatsanleihenkäufe. Diese haben inzwischen ein Gesamtvolumen von rund 2,2 Billionen Euro erreicht.

Die Bundesregierung will sich nun bei der Europäischen Zentralbank (EZB) für eine gründliche Prüfung der vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Staatsanleihenkäufe einsetzen. "Darauf werden wir natürlich hinwirken, das ist klar", sagte Finanzstaatssekretär Jörg Kukies am Dienstag in Karlsruhe. "Wir gehen auch davon aus, dass die EZB das tun wird." Die EU-Kommission erinnert an den Vorrang europäischen Rechts und reagiert damit auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Urteile des EuGH seien für alle Mitgliedsstaaten bindend, betonte Kommissionssprecher Eric Mamer am Dienstag in Brüssel. Dabei betonte Mamer, die Kommission achte die Unabhängigkeit der EZB bei der Umsetzung der Geldpolitik. Daher müsse das deutsche Urteil nun genau analysiert werden. Der EuGH selbst erklärte auf Anfrage nur, man kommentiere Urteile nationaler Gerichte nicht.

Ziel des Kaufprogrammes ist es, Konjunktur und Inflation im Euro-Raum zu fördern. Daher hatte die Notenbank zwischen März 2015 und Ende 2018 rund 2,6 Billionen Euro in Staatsanleihen und andere Wertpapiere gesteckt - den größten Teil über das Anleihen-Kaufprogramm PSPP (Public Sector Purchase Programme), um das konkret in Karlsruhe verhandelt wurde. Zum 1. November 2019 wurden die umstrittenen Käufe neu aufgelegt, zunächst in vergleichsweise geringem Umfang von 20 Milliarden Euro im Monat. Mit Beginn der Corona-Krise hat die EZB ihre Anleihenkäufe wieder deutlich ausgeweitet. Die Entscheidung könnte somit auch Einfluss auf diese jüngsten Stützungsmaßnahmen der EZB im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie haben. Denn zu diesen gehören umfangreiche Anleihenkäufe im Volumen von 750 Milliarden Euro bis zum Jahresende 2020.

Erstmals urteilt ein Verfassungsgericht abweichend vom Europäischen Gerichtshof

Vor dem Bundesverfassungsgericht ging es im Kern darum, ob die Währungshüter im Rahmen ihrer Geldpolitik Staatsanleihen der Euro-Länder in Billionenhöhe erwerben dürfen. Die aktuellen Corona-Hilfen der EZB sind nicht Gegenstand der Entscheidung. Kritikern gehen die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank seit Jahren zu weit. Beschwerdeführer sind unter anderen der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und der Ex-AfD-Politiker und AfD-Gründer Bernd Lucke. Eine weitere Klägergruppe wird von dem Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber vertreten. Die Kläger werfen der EZB vor, mit dem Geld finanziell klammen Euro-Staaten unter die Arme zu greifen. Diesen Punkt stellte das Bundesverfassungsgericht aber nicht fest. Außerdem werfen die Kläger der EZB vor, sie betreibe Wirtschafts- und Wechselkurspolitik. Beides ist ihr verboten, da sie sich allein um die Preisstabilität kümmern soll.Auf diesen Umstand stützt das Bundesverfassungsgericht seine Kritik.

Im Vorhinein hatten die Verfassungsrichter bereits durchblicken lassen, dass sie das Kaufprogramm seit Längerem eher kritisch sehen. Eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) teilt die Bedenken jedoch nicht und hat das Anleihen-Kaufprogramm im Dezember 2018 abgesegnet. Diese Vorabentscheidung aus Luxemburg sei "schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar", hieß es in der Entscheidung der deutschen Verfassungsrichter, die damit das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für willkürlich und damit für das Bundesverfassungsgericht nicht bindend erklärten. Mit dem erstmaligen Abweichen eines Verfassungsgerichtes von einer Entscheidung des EuGH droht ein Konflikt um Entscheidungsbefugnisse auf europäischer Ebene.

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