Süddeutsche Zeitung

Schadstoffbelastung:Gericht: Frankfurt muss Diesel-Fahrverbote einführen

  • Die Stadt Frankfurt muss ein Dieselfahrverbot für sauberere Luft einführen. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden.
  • Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, weil in Frankfurt und anderen hessischen Städten die Grenzwerte für Stickoxide nicht eingehalten wurden.
  • Gerichtsverhandlungen über die Luftreinheit in Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach sollen bald folgen.

Die Stadt Frankfurt muss ein Dieselfahrverbot einführen, um die Schadstoffbelastung zu senken. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Mittwoch entschieden. Der vom Land Hessen eingereichte Luftreinhalteplan müsse ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormorm Euro 4 und älter ab 1. Februar 2019 und für Euro-5-Diesel ab September 2019 enthalten, entschied das Gericht. Offen ist, wie die Fahrverbote kontrolliert werden sollen. Die Lösung über eine Plakette lehnt der Bund bislang ab.

Die Stadt Frankfurt zeigte sich enttäuscht und forderte finanzielle Unterstützung. "Die Bürger und die Städte haben jetzt die Versäumnisse der Automobilindustrie, aber auch der Bundesregierung auszubaden", sagte Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD). "Wir erwarten hier auch eine finanzielle Unterstützung der Landesregierung und der Bundesregierung, was bestimmte Maßnahmen angeht." Unter anderem müssten rund zwei Drittel der etwa 340 Busse des öffentlichen Nahverkehrs nachgerüstet werden.

Auslöser für das heutige Urteil war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Hessen. Der Vorwurf der Umweltschützer: Das Bundesland habe die EU-Grenzwerte für Stickoxide in vier Städten nicht eingehalten. Neben Frankfurt sind das Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach. Im ersten Verfahren ging es nun lediglich um die Situation in Frankfurt. Die Termine für die Verhandlungen zu anderen Städten liegen noch nicht vor.

Um Diesel-Fahrverbote zu verhindern, müssen die Städte per Luftreinhalteplan sicherstellen, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) auf Dauer eingehalten werden. Der erlaubte Wert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Laut dem Umweltbundesamt betrug der Jahresmittelwert im vergangenen Jahr in Darmstadt 52 Mikrogramm, in Wiesbaden 50 Mikrogramm und in Frankfurt 47 Mikrogramm.

Fahrverbote gelten bisher nur in Hamburg

Überschritten wurden die Grenzwerte in Frankfurt im vergangenen Jahr auf 114 Straßen. Um gegenzusteuern, werde die Stadt bei Bussen und beim städtischen Fuhrpark auf E-Mobilität umsteigen und die Fahrradwege ausbauen, hatte Frankfurts Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) schon vor dem Prozess angekündigt.

Im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Fahrverbote für Selbstzünder grundsätzlich möglich sind, aber verhältnismäßig sein müssen. Als erste Stadt in Deutschland hatte Hamburg im Mai Einschränkungen für ältere Dieselautos eingeführt - allerdings nur auf vergleichsweise kurzen Streckenabschnitten. Fahrzeuge, die nicht der Euro-Norm 6 entsprechen, dürfen mittlerweile zwei besonders belastete Straßen in Hamburg nicht mehr befahren. Ab Anfang 2019 soll es auch in Stuttgart Fahrverbote für ältere Diesel geben.

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