Süddeutsche Zeitung

Lux-Leaks:Gericht bestätigt Urteil gegen Lux-Leaks-Whistleblower

  • Ein Berufungsgericht hat die beiden Lux-Leaks-Whistleblower Antoine Deltour und Raphaël Halet erneut verurteilt, jedoch zu geringeren Strafen als in erster Instanz.
  • Der Journalist Perrin wurde von den Richtern auch in zweiter Instanz freigesprochen.

Die beiden Hauptangeklagten im Lux-Leaks-Prozess, Antoine Deltour und Raphaël Halet, sind von einem Berufungsgericht erneut verurteilt worden. Ihre Strafen fallen jedoch geringer aus als im ersten Prozess. Die Richter verurteilten Antoine Deltour zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von 1000 Euro. In erster Instanz war er zu zwölf Monaten Haft und 1500 Euro verurteilt worden. Sein Kollege Raphaël Halet muss ebenfalls eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro zahlen. Das Haftstrafe auf Bewährung, die in erster Instanz gegen ihn verhängt worden war, haben die Richter nicht bestätigt.

Die Whistleblower und ehemaligen Mitarbeiter der Beratungsgesellschaft Pricewaterhouse-Coopers (PwC) wurden im vergangenen Sommer zu Haftstrafen auf Bewährung und einer Strafzahlung verurteilt, weil sie brisante Steuer-Dokumente an den Journalisten Edouard Perrin weitergegeben haben. Beide Whistleblower hatten stets betont, dass sie Missstände öffentlich machen wollten. Dies sei ihre Motivation gewesen. Um Geld sei es ihnen nicht gegangen.

Der Journalist Perrin war in erster Instanz freigesprochen worden. Doch dagegen hatte die Luxemburger Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die Ankläger hatten eine Geldstrafe von ihm gefordert. Die Nichtregierungsorganisation Reporter ohne Grenzen hatte das Vorgehen der Justiz gegen den TV-Reporter scharf kritisiert. Auch das Berufungsgerich hat Perrin nun freigesprochen.

Die Dokumente offenbarten Deals zwischen Luxemburg und internationalen Konzernen, die ihre Steuerlast so gegen Null drücken konnten. Die Süddeutsche Zeitung und internationale Medien hatten 2014 darüber berichtet. Wegen der Lux-Leaks-Affäre haben die EU-Staaten den Kampf gegen Steuerflucht und Steuervermeidung verschärft. Sie löste außerdem eine Debatte aus, ob Whistleblower in Europa nicht besser vor Strafverfolgung geschützt werden sollten.

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