Mietmarkt:Eigenbedarf: Das ist die Härte

Mann schlägt Frau hinter Fensterscheibe mit Junge und Mädchen im oberen Stockwerk PUBLICATIONxINxGER

Einer Kündigung sollte man schriftlich widersprechen.

(Foto: imago/ikon images)

Mieter müssen eine Wohnungskündigung nicht immer hinnehmen. Wenn sie schwerwiegende Gründe anführen können, dürfen sie oft drinbleiben.

Von Andrea Nasemann und Marianne Körber

Für Mieter ist es ein Schreckgespenst: die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Das bedeutet raus aus der gewohnten Umgebung, eine schwierige Suche nach einer anderen Wohnung, Umzugskosten und fast immer eine höhere Miete. Besonders hart trifft die Wohnungskündigung Menschen mit gesundheitlichen Handicaps oder anderen schwierigen Lebensumständen. Sie können sich allerdings oft auf die sogenannte Sozialklausel berufen und der Kündigung widersprechen. Dann gilt es, die Interessen abzuwägen: hier die des Vermieters an der freien Wohnung, dort die Interessen des Mieters, seinen Lebensmittelpunkt nicht zu verlieren. Gibt es keine Einigung, müssen Gerichte entscheiden.

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