EEG-Umlage:Weitere Niederlage für Stahlkonzerne

Strommasten vor Kraftwerk

Unternehmen der Georgsmarienhütte-Gruppe hatten vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt gegen einen Beschluss der Europäischen Kommission geklagt.

(Foto: dpa)

Zu gern möchten deutsche Stahlunternehmen ihre Stromrabatte behalten. Sie klagten - doch die Richter entschieden, sie hätten sich an das falsche Gericht gewandt.

Deutsche Stahlkonzerne können nicht vor einem deutschen Gericht gegen eine Entscheidung der Europäischen Kommission klagen. Die Unternehmen hätten sich mit ihrer Klage zu den Zahlungen der Ökostrom-Umlage an das falsche Gericht gewandt, entschieden die Richter am Europäischen Gerichtshof. Damit erlitten die vier klagenden Stahlunternehmen mit ihrer Forderung nach weitreichenden Rabatten auf die Ökostromumlage eine Niederlage aus formalen Gründen.

Allerdings ist auch die Aussicht, bei einer Klage vor dem EuGH recht zu bekommen, sehr gering. Denn dort hat die Bundesregierung ihrerseits bereits den Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2014 angefochten, wonach die aus Berlin großzügig gewährten Rabatte mindestens teilweise als staatliche Beihilfe gewertet werden müssen und damit unzulässig sind. In erster Instanz hat die Bundesregierung bereits verloren. Der EuGH muss noch in zweiter Instanz entscheiden.

Rabatte zulasten der privaten Stromkunden

Die Unternehmen der Georgsmarienhütte-Gruppe hatte zunächst vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt gegen einen Beschluss der Europäischen Kommission geklagt. Das Verwaltungsgericht legte die Frage dann dem EuGH vor. Die europäische Gesetzgebungsbehörde hatte die von der Bundesregierung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehenen Befreiungen für stromintensive Unternehmen als staatliche Beihilfen deklariert. Deshalb wurden entsprechende Rabatte für die Umlage zum Teil zurückgefordert. Es geht um 30 Millionen Euro, die zurückgezahlt werden mussten. Und natürlich um die Frage, wie hoch die Rabatte für energieintensive Unternehmen künftig ausfallen dürfen. Dabei geht es in der Summe um Milliardenbeträge.

Die Finanzierung des Ausbaus der Energieerzeugung aus Sonne, Wind und Biomasse war von Anfang an umstritten. Die rot-grüne Regierung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD leitete die grüne Energiewende einst ein. Die Kosten dafür sollten über den Strompreis auf die Verbraucher umgelegt werden. Viele Unternehmen hatten sich dagegen gewehrt mit der Begründung, durch die Umlage verteuerten sich die Elektrizitätskosten, man sei nicht mehr wettbewerbsfähig. Die Bundesregierung genehmigte vielfältige Rabatte, die alle zulasten der privaten Stromkunden gehen - diese müssen die Kosten zusätzlich zahlen.

Bevorzugung deutscher Unternehmen nicht vereinbar mit Regeln des europäischen Binnenmarktes

Nach der Überarbeitung des EEG hatte die Bundesregierung im Jahr 2012 erneut Ausnahmen für Betriebe mit besonders hohem Stromverbrauch gewährt. Die EU-Kommission stufte die massiven Ermäßigungen 2014 jedoch als unzulässige Beihilfe für die Unternehmen ein. Die einseitige Bevorzugung deutscher Unternehmen sei nicht vereinbar mit den Regeln des europäischen Binnenmarktes. Die Bundesregierung musste deshalb Geld zurückfordern, unter anderem von Werken der Gruppe Georgsmarienhütte. Diese klagen nun dagegen.

Die Erfolgsaussichten der Klage der Stahlunternehmen waren als sehr gering eingeschätzt worden. Bereits im Vorfeld hatten Gutachter die Entscheidung der Kommission für rechtens eingestuft. Die Unternehmen seien mit der ermäßigten EEG-Umlage zulasten der übrigen Verbraucher begünstigt worden, hieß es. Die Voraussetzungen, das als Beihilfe und als unvereinbar mit EU-Recht einstufen zu können, seien erfüllt.

Der Generalanwalt am EuGH hatte sich in seinem Schlussantrag überzeugt gezeigt, dass die Konzerne den Kommissionsbeschluss direkt vor dem Gericht der Europäischen Union hätten angreifen müssen; deshalb sei die Vorlage in Frankfurt unzulässig.

Mit der Entscheidung am Mittwoch ist der Streit um die Zulässigkeit der Rabatte noch nicht ausgestanden.

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