EEG-Umlage:EEG-Umlage sinkt 2018 - aber nur ganz leicht

Die Umlage zur Förderung von Ökostrom, EEG-Umlage, sinkt.

Die EEG-Umlage macht nur einen kleinen Teil des Strompreises aus.

(Foto: dpa)
  • Die umstrittene Umlage zur Förderung des Ökostroms sinkt leicht um 1,3 Prozent.
  • Bei den Verbrauchern wird der Rückgang aber kaum spürbar werden.

Die Umlage zur Förderung des Ökostroms, bekannt als EEG-Umlage, fällt im kommenden Jahr etwas geringer aus. 2018 zahlen die Verbraucher 6,792 Cent zusätzlich je Kilowattstunde, aktuell sind es noch 6,88 Cent. Das teilten die vier Übertragungsnetzbetreiber Amprion, Tennet, 50 Hertz und Transnet BW mit. Der Rückgang um 1,3 Prozent sei unter anderem einem für Schwankungen angelegten Finanzpolster zu verdanken, das nicht ausgeschöpft wurde.

Die Umlage sinkt damit erst zum zweiten Mal seit der Einführung im Jahr 1998. Der Rückgang ist allerdings so gering, dass sich Haushaltskunden kaum Hoffnungen auf fallende Strompreise machen können. Die Umlage macht gut ein Fünftel des Tarifs für Haushaltskunden aus. Entscheidend sind daneben der Einkaufspreis für Strom, Steuern, Abgaben und Gebühren zur Nutzung des Netzes.

Umstritten sind seit langem die Industrierabatte bei der Förderung, die die übrigen Stromverbraucher über die Umlage mit bezahlen. Betreiber von Windrädern, Solar-, Wasserkraft- und Biogasanlagen erhalten bisher eine feste Vergütung. Über die EEG-Umlage wird die Differenz zwischen dem am Markt für den Strom erzielten Preis und dem Vergütungssatz gewährt: Je billiger der Strom für die Energiekonzerne ist, desto höher muss die Umlage ausfallen - und umgekehrt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist inzwischen reformiert. Wer die geringste Förderung verlangt, bekommt künftig den Zuschlag.

Experten gingen schon seit einigen Monaten von einer Absenkung der EEG-Umlage aus. Denn Strom wird auch an der Börse gehandelt. Aus dem EEG-Konto bekommen Windrad- und Solaranlagen-Betreiber zwar vorab festgelegte Fördersätze erstattet, doch gleichzeitig wird der Strom vermarktet. An den Stromkunden bleibt so nur die Differenz hängen - und die ist umso kleiner, je mehr der Strom an der Börse bringt. Erhielte zum Beispiel ein Solaranlagen-Betreiber gesetzlich garantiert sechs Cent je eingespeister Kilowattstunde, und brächte sie an der Strombörse vier Cent ein, dann müssten aus dem EEG-Konto nur zwei Cent draufgelegt werden. Sinkt der Strompreis, wird es entsprechend teurer. Gemessen an den Börsenpreisen war die Umlage zuletzt sehr hoch.

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