EEG:Bund und Länder entschärfen Streit um Ökostrom-Reform

Solaranlage von ENTEGA ab 53 Euro monatlich

Lediglich kleine Anlagen, beispielsweise von Privatleuten, erhalten für den Strom eine feste Vergütung.

(Foto: Simon Motz/obs)
  • Bund und Länder haben sich in den meisten Punkten auf die Reform des Ökostrom-Gesetzes EEG geeinigt.
  • Nur noch kleine Anlagen von Privatleuten erhalten für den Strom eine feste Vergütung, der Rest des Systems wird auf Ausschreibungen umgestellt.
  • Für Windparks und Solaranlagen stehen die ausgeschriebenen Strommengen jetzt fest. Die Zukunft der Biomasse bleibt ungeklärt, nachdem Horst Seehofer die Sitzung vorzeitig verlässt.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Bund und Länder haben sich auf eine grundlegende Reform des Ökostrom-Gesetzes EEG verständigt. Künftig sollen große Ökostrom-Projekte nur noch per Ausschreibung vergeben werden.

Das bisherige System, nach dem Ökostrom-Betreiber für ihren Strom feste Vergütungen erhalten, soll nur noch für kleinere Anlagen gelten - wie sie etwa Privatleute auf ihren Häusern installieren. "Wir stehen vor einem qualitativ neuen Angang", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder. Allerdings sei eine abschließende Einigung in allen Fragen nicht gelungen.

Schuld daran ist offenbar ein neuer Zwist mit Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer. Der CSU-Chef habe die Sitzung vorzeitig verlassen, hieß es aus Teilnehmerkreisen - im Streit über den Umgang mit der Biomasse.

Einigung über Wind und Solar

Mit dem neuen System wird die ausgeschriebene Menge zum Schlüssel der Energiewende: Sie wird künftig für Windparks, Solaranlagen und Biomassekraftwerke jeweils vorab festgelegt. Bei den Ausschreibungen sollen diejenigen Firmen den Zuschlag erhalten, die mit der niedrigsten Förderung auskommen.

In den Verhandlungen setzten sich die Nordländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen für möglichst große Ausschreibungsmengen für neue Windparks ein, Bayern verlangte möglichst viele Ausschreibungen für Biomasse. Der Bund drängte auf Drosselung.

Mit dem Kompromiss können nun jährlich Windparks mit einer Gesamtleistung von 2800 Megawatt gebaut werden. Das entspricht zwischen 500 und 700 Windrädern. Allerdings müssen das nicht zwangsläufig zusätzliche Windräder sein: Wenn bestehende Anlagen durch neue ersetzt werden sollen, müssen sie ebenfalls an der Ausschreibung teilnehmen. Auch Solarparks mit einer Leistung von 600 Megawatt sollen jährlich entstehen.

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