Durchsuchung im Finanzministerium:Verfahren eingestellt

Kurz vor der Bundestagswahl 2021 wurde das damals von Olaf Scholz geführte Finanzministerium durchsucht. Die Durchsuchungen wurden im Nachhinein als rechtswidrig eingestuft. Nun wurden die Ermittlungen gegen einen Beschuldigten eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat nach Durchsuchungen im Bundesfinanzministerium kurz vor der Bundestagswahl 2021 die Ermittlungen gegen einen Beschuldigten eingestellt. Dieser ist Mitarbeiter bei der dem Finanzministerium unterstellten "Financial Intelligence Unit" (FIU), wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte.

Die FIU ist eine Spezialeinheit des Zolls gegen Geldwäsche. Die Ermittlungen wurden den Angaben zufolge mangels hinreichenden Tatverdachts sowie wegen der komplexen und ungeklärten Rechtslage eingestellt. Der Mitarbeiter wurde der versuchten Strafvereitelung verdächtigt. Er soll den sogenannten "risikobasierten Ansatz" beim Kampf gegen Geldwäsche maßgeblich entwickelt haben. Dieser sieht laut Staatsanwaltschaft bis heute vor, dass nicht jede eingehende Geldwäscheverdachtsmeldung umfassend analysiert wird. Dies ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht mit dem Geldwäschegesetz vereinbar.

Ein vom Bundesfinanzministerium in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten widerspricht diesem Standpunkt jedoch. 2021 hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück 17 Tage vor der Bundestagswahl wegen Ermittlungen gegen die FIU das vom heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) geführte Bundesfinanzministerium sowie das ebenfalls SPD-geführte Bundesjustizministerium durchsuchen lassen. Mehrere Politiker warfen dem damals CDU-geführten niedersächsischen Justizministerium deshalb Machtmissbrauch zu Wahlkampfzwecken vor. Die Durchsuchungen waren vom Landgericht Osnabrück nachträglich als rechtswidrig eingestuft worden.

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