Süddeutsche Zeitung

BGH-Entscheidung:Deutsche Umwelthilfe darf weiter klagen und abmahnen

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Die Deutschte Umwelthilfe (DUH) darf weiter gegen Luftverschmutzung und falsche Abgas-Informationen vorgehen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die DUH bewege sich mit ihren vielen Verbraucherschutz-Klagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte, stellte der BGH fest ( Az. I ZR 149/18).

Der Geschäftsführer mehrerer Autohäuser im Raum Stuttgart hatte der DUH vorgeworfen, sie wolle mit ihren Klagen hauptsächlich Gewinn machen - das wäre unzulässig. Er brachte die Frage bis vor den BGH, nachdem auch seine eigene Firma von der DUH abgemahnt worden war. Das Unternehmen hatte im Internet einen Neuwagen beworben und dabei nicht korrekt über Kraftstoffverbrauch und CO₂-Ausstoß informiert.

Als sogenannte qualifizierte Einrichtung darf die DUH Unternehmen abmahnen und verklagen, die gegen Verbraucherschutz-Vorschriften verstoßen - genauso wie die Verbraucherzentralen oder der Deutsche Mieterbund. Nach eigenen Angaben mahnt die Umwelthilfe jede Woche etwa 30 Verstöße ab und führt rund 400 Gerichtsverfahren im Jahr. Daraus erzielte die DUH zuletzt gut ein Viertel ihrer Einnahmen, laut jüngstem Jahresbericht waren das 2017 knapp 2,2 Millionen Euro. Der BGH entschied nun, dass "allein die Zahl von Abmahnungen und Unterlassungsklagen sowie damit erzielte Überschüsse den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs nicht begründen".

Die CDU kritisiert die Umwelthilfe, die SPD sieht keine Probleme

Im Dieselskandal war die DUH mit ihren Klagen für Fahrverbote in diversen Städten verantwortlich. Das hatte eine politische Debatte über den Status des Verbandes ausgelöst: Politiker, darunter zahlreiche Vertreter von AfD und CDU/CSU, hatten der DUH unter anderem vorgeworfen, von Großspendern gesteuert eine politische Kampagne gegen den Diesel zu führen, und forderten, dem Verband die Gemeinnützigkeit abzuerkennen.

Auf dem CDU-Parteitag hatte es sogar einen entsprechenden Beschluss gegeben, nach dem die staatlichen Fördermittel gestrichen und der Status der Gemeinnützigkeit überprüft werden sollten. Unterstützung für die DUH gab es unter anderem vom SPD-geführten Umweltministerium und von den Grünen. Deren Chefin Annalena Baerbock sagte unter anderem, die CDU wolle aus politischen Gründen "zivilgesellschaftlichen Akteuren ihre Arbeitsgrundlage entziehen".

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