Druck aus Brüssel:Nahles setzt Mindestlohn für Lkw-Fahrer auf Durchreise aus

  • Der gesetzliche Mindestlohn wird für Lkw-Fahrer aus dem Ausland vorerst teilweise ausgesetzt. Er soll nur für Lkws gelten, die in Deutschland be- und entladen werden.
  • Die Nachbarländer hatten die Regelung kritisiert, da sie um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen fürchten, wenn die den Fahrern höhere Löhne zahlen müssen.
  • Die EU-Kommission hat ein Verfahren eingeleitet, um strittige Rechtsfragen zu klären.

Ausnahme mit Ausnahmen

Eigentlich wollte die Regierung in Berlin beim Mindestlohn keine Ausnahme machen - auch nicht für Fahrer aus dem Ausland. Doch jetzt lenkt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ein: Der Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer wird teilweise ausgesetzt.

Für reine Transitfahrten durch Deutschland gelte die Vorschrift so lange nicht, bis die Prüfung durch die EU-Kommission abgeschlossen sei, sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nach einem Treffen mit ihrem polnischen Amtskollegen Wladyslaw Kosiniak-Kamysz in Berlin. Nicht ausgesetzt werden die Mindestlohn-Regeln für Lkws, die in Deutschland be- und entladen werden.

Polen fürchtet um Wettbewerbsfähigkeit

Nahles sprach von einem "Zeichen guter Nachbarschaft". In Polen und anderen Nachbarländern gab es Kritik am Mindestlohn, auch wegen der Vorgaben für Kontrollen und Dokumentationspflichten. Die entsprechenden Branchenverbände Polens und Tschechiens fürchten um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen. Sie warnten davor, dass höhere Kosten im Transportgewerbe polnische und tschechische Unternehmen in die Pleite treiben würden.

EU prüft Beschwerden

Nahles begrüßte, dass die EU-Kommission ein Verfahren zur Prüfung strittiger Rechtsfragen eingeleitet habe. Sie dürfte vor dem Sommer abgeschlossen sein. Deutschland halte die Regelungen für europarechtskonform.

Die EU-Kommission hatte bereits in der vergangenen Woche den Druck auf die Bundesregierung erhöht und angekündigt, die Beschwerden aus Deutschlands Nachbarländern ernsthaft zu prüfen. Die Bundesregierung hatte aber zunächst weiter auf eine Durchsetzung des Mindestlohns ohne Ausnahmen gepocht.

Die deutsche Mindestlohngrenze liegt bei 8,50 Euro pro Stunde. Für die Mindestlohn-Kontrolle zuständig ist auch in diesen Fällen der Zoll. Mögliche Bußgelder bei Verstößen können Zehntausende Euro betragen.

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