Drogerie-Pleite:Schleckers Kinder müssen tatsächlich ins Gefängnis

Revision abgelehnt - Schlecker-Kinder müssen ins Gefängnis

Da gab es die Drogeriekette noch: Lars und Meike Schlecker im Jahr 2011 vor der damaligen Zentrale.

(Foto: Stefan Puchner/dpa)

Vor sieben Jahren ging Drogerie-König Schlecker in die Insolvenz. Nun ist das Urteil gegen die Familie rechtskräftig.

Von Max Hägler

Was für ein ewiges Gezerre diese Schlecker-Insolvenz ist. Sieben Jahre ist es jetzt her, dass die Drogeriekette - einst die größte in Europa - Insolvenz anmelden musste. Sieben Jahre ist es her, dass Meike Schlecker gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz am Firmensitz auftrat und über die miserable Lage informierte. "Ich glaube, sie haben es nicht verstanden: Es ist nichts mehr da", sagte die Tochter des Patriarchen Anton Schlecker im Januar 2012 bei einer Pressekonferenz im schwäbischen Ehingen, nahe Ulm.

Es folgte ein monatelanger, nervenaufreibender Kampf ums Überleben der Firma - der scheiterte und 25 000 "Schleckerfrauen" in die Arbeitslosigkeit riss. Es folgte eine große Verhandlung vor einer Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts. Das aufsehenerregende Urteil erging im Winter 2017: Anton Schlecker wurde wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Kinder Meike Schlecker, 45, und Lars Schlecker, 47, wurden dagegen zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Sie legten Revision dagegen ein. Das war vergeblich: Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnt die Revisionsanträge ab. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Damit steht fest: Die Schlecker-Kinder, die sich genau so wenig wie ihr Vater entschuldigt hatten für ihr Geschäftsgebaren, müssen tatsächlich ins Gefängnis. Ihnen werden Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott und Beihilfe zum Bankrott ihres Vaters vorgeworfen. Das Landgericht Stuttgart hatte etwa festgestellt, dass sie sich einen Karibikurlaub vom Vater zahlen ließen, obwohl ihnen die prekäre drohende Zahlungsunfähigkeit des Firmengeflechts bekannt gewesen sei. Nach Überzeugung des Landgerichts zahlten sich die beiden Kinder zudem unrechtmäßig Gewinne in Höhe von sieben Millionen Euro aus einer zum Schlecker-Imperium gehörenden Logistik-Firma aus - nur Tage bevor der Konzern in die Insolvenz ging. Hierin sah das Landgericht die schwerwiegendste Tat - nämlich Untreue in Tateinheit mit vorsätzlichem Bankrott. Der BGH bestätigte jetzt diese Urteile, änderte nur die Strafzumessung minimal: beide sind nun rechtskräftig zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Die Strafverteidiger der beiden Verurteilten waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi wertet man es als "wichtiges Signal, dass Insolvenzbetrug strafrechtlich geahndet wird". Für manche Beschäftigte sei das vielleicht auch ein bisschen Genugtuung, erklärte Sprecherin Eva Völpel. Doch an den Problemen ändere auch der BGH-Entscheid nichts: Viele Mitarbeiterinnen des Drogeriekonzerns, die sich selbst oft als "Schleckerfrauen" bezeichneten, hätten danach lange keine Stelle gefunden, oder nur eine viel schlechter bezahlte, weil die Tarifbindung im Handel drastisch gesunken sei. Die Politik habe die Beschäftigten "im Stich gelassen", kritisiert Verdi. So gab es keine Transfergesellschaft, die den Übergang in andere Jobs erleichtert, anders etwa als für Opel-Mitarbeiter. Zwar hatte das Thema in der Bundesregierung und vor allem der Landesregierung Baden-Württemberg hohen Stellenwert. Aber vor allem die FDP sträubte sich vehement gegen Hilfen für die Drogerie.

In den Schaufenstern ist der Name Schlecker seitdem verschwunden. Der Verkauf von größeren Firmenteilen samt dem Erhalt von Jobs gelang nur in Frankreich, Tschechien sowie in Spanien und Portugal.

Die Arbeit ist für Insolvenzverwalter Geiwitz aber noch nicht abgeschlossen. Er klagt an Zivilgerichten, etwa in Mannheim und Frankfurt, gegen verschiedene Lieferanten, etwa von Waschmittel oder Kaffee. Deren Kartelle und in Folge überhöhte Preise hätten zur Krise bei Schlecker beigetragen. Etwa 300 Millionen Euro will Geiwitz so eintreiben - und das Geld dann an die Bundesagentur für Arbeit und die Schlecker-Frauen auszahlen, die immer noch auf einen Teil ihrer Gehälter warten; falls etwas übrig bleibt, würden normale Gläubiger bedient. Ein Ergebnis ist wohl erst in einigen Jahren zu erwarten.

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