Drahtloses Internet:Koalition schafft Störerhaftung für Wlan-Betreiber ab - endgültig

WLAN-Hotspot

Ein Schild der Freifunker weist auf einen kostenlosen Wlan-Hotspot hin.

(Foto: dpa)
  • Die Koalition schafft die Wlan-Störerhaftung ab.
  • Das hieß es bereits Anfang Mai, damals war jedoch unklar, ob Betreiber von privaten Wlan-Netzen auch vor Abmahnungen geschützt werden.
  • Offenbar beabsichtigt die Regierung, Wlan-Anbieter von der Übernahme von Abmahn- und Gerichtskosten zu befreien.

Von Guido Bohsem

Die große Koalition will dem Abmahnwesen im Internet ein Ende bereiten. Die Netzexperten der Union und SPD verständigten sich nach Informationen der Süddeutschen Zeitung am Dienstag darauf, die sogenannte Störerhaftung für drahtlose Internet-Anschlüsse zu kippen. Damit müssen nun Betreiber von offen zugänglichen Wlan-Anschlüssen nicht mehr fürchten, dass sie belangt werden, wenn Dritte über ihren Anschluss illegale Kopien von Musikstücken, Filmen oder Fernsehserien verbreiten.

In den vergangenen Jahren ist dadurch eine regelrechte Industrie entstanden, die den betroffenen Wlan-Betreibern mit überhöhten Abmahngebühren zu Leibe rückt. Für einen illegal getauschten Film wurden beispielsweise durchschnittlich 800 bis 1000 Euro verlangt. Nach einer Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband waren alleine bis 2012 bereits mehr als vier Millionen Abmahnungen verschickt worden. Neuere Erhebungen gibt es nicht. Inzwischen dürfte die Zahl weit höher sein.

Kein Schadenersatz, keine Abmahnkosten

Das Gesetz sieht eine Beschränkung der Haftung für rechtswidriges Verhalten jeder Art vor. Die neue Regelung stehe daher nicht nur einer Verurteilung des Vermittlers zur Zahlung von Schadenersatz, sondern auch einer Verurteilung zur Übernahme von Abmahnkosten und der gerichtlichen Kosten entgegen, hieß es in Kreisen der Koalition.

Das wäre die entscheidende Veränderung im Vergleich zur Meldung von Anfang Mai. Auch damals hieß es, die Regierung wolle die Störerhaftung abschaffen - allerdings war unklar, ob die Betreiber von privaten Wlan-Netzen auch vor überzogenen Forderungen von Abmahnanwälten geschützt werden.

Die Gesetzestext zur Freigabe der drahtlosen Netzwerke war mit Spannung erwartet worden. Kritiker hatten gefordert, dass die Koalition in der Begründung der Gesetzesänderung explizit die Abschaffung der Störerhaftung für das Wlan und die damit verbundenen Abmahnungen erwähnt. Dies geschieht den Angaben nach nicht. Jedoch sei die Begründung für den Gesetzesentwurf so umfangreich und eindeutig formuliert, dass klar sei, dass das Ende der Störerhaftung im Sinne des Gesetzgebers liege.

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