Dosenpfand:Bund und Länder legen Regeln fest

Knapp zwei Wochen vor dem Ende der Übergangsfrist beim Dosenpfand haben Bund und Länder die Regeln für die Rücknahme von Einwegverpackungen noch einmal geklärt.

Ab 1. Oktober dürfe der Verbraucher damit überall, wo pfandpflichtige Dosen verkauft werden, diese auch zurückgeben, sagte der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Rainer Baake, nach dem Arbeitstreffen von Abfallexperten aus Bund und Ländern.

Von Oktober an werde es voraussichtlich zwei bis vier bundesweite Rücknahmesysteme geben, sagte Baake. Diese müssten im Interesse der Kunden untereinander kooperieren.

Außerdem gäbe es noch so genannte Insellösungen, bei denen sich Discounter zusammenschließen können.

Bund und Länder einigten sich zudem darauf, dass das Pfand künftig durchgehend auf allen Vertriebsstufen erhoben wird. Damit soll die Verrechnung unter den Dienstleistern erleichtert werden.

Dennoch soll auch die derzeitige "Zettelwirtschaft" mit Kassenbons und Wertscheinen beim Dosenpfand in einer "Aufbauphase" bis zum 1. Oktober 2004 noch begrenzt toleriert werden.

"Diese Spielregeln gelten für alle Getränkehersteller im In- und Ausland", sagte Baake. Damit hoffe man auch, die Bedenken der EU- Kommission zerstreut zu haben.

Diese hatte kritisiert, die derzeitigen deutschen Übergangsregeln benachteiligten ausländische Anbieter.

IG-Metall und FDP für Aufhebung

Wegen der Probleme beim Aufbau eines bundesweiten Rücknahmesystems für Getränke-Dosen hat die IG Metall ein Aussetzen der Pfandpflicht verlangt.

Andernfalls drohe der Verlust Tausender Arbeitsplätze, schrieb IG-Metall-Chef Jürgen Peters in einem Brief an Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD).

Der Fraktionsvize der FDP im Bundestag, Rainer Brüderle, unterstützte die Forderung von Peters, das Dosenpfand auszusetzen. Notwendig sei eine vernünftige Verpackungspolitik, die Ökonomie und Ökologie in Einklang bringt.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: