Süddeutsche Zeitung

Dortmund und der Götze-Wechsel:Ein Fall für die Finanzaufsicht

Die Finanzaufsicht Bafin hat es meist mit Banken zu tun. Jetzt interessieren sich die Finanzwächter allerdings auch für Fußball. Der Grund: Der BVB könnte beim Götze-Wechsel gegenüber seinen Aktionären Informationspflichten verletzt haben. Es droht ein Bußgeld von bis zu einer Million Euro.

Von Andrea Rexer, Frankfurt

Als wäre der Wechsel von Offensivspieler Mario Götze nicht schon schmerzhaft genug, droht Borussia Dortmund auch noch ein Bußgeld von bis zu einer Million Euro. Das wäre die Maximalsumme, die dem börsennotierten Verein von der Finanzaufsicht Bafin aufgebrummt werden könnte. Denn die Behörde hat ein Auge auf die Vorgänge rund um den 37 Millionen Euro teuren Spielerwechsel geworfen. Es geht um die Frage, ob der BVB gegenüber seinen Aktionären Informationspflichten verletzt hat.

"Wir haben keine Untersuchung eingeleitet, wir sehen uns den Sachverhalt routinemäßig ergebnisoffen an", sagte eine Sprecherin der Behörde der Süddeutschen Zeitung. Im Raum steht die Frage, ob der BVB seine Aktionäre zu spät darüber informiert hat, dass Götze zu Bayern München wechseln will. Die Pressemitteilung zum Wechsel ging am Dienstagvormittag an die Öffentlichkeit - die offizielle Information für die Aktionäre, im Fachjargon "Ad-hoc-Meldung" genannt, erfolgte erst am Donnerstag. Nun klärt die Bafin, ob diese Information schon früher hätte erfolgen müssen.

Denn sobald einem börsennotierten Unternehmen Informationen bekannt werden, die das Potenzial haben, den Aktienkurs zu bewegen, muss es umgehend die Aktionäre informieren. Dass der Spielerwechsel kursrelevant war, wird niemand bestreiten: Kaum war die Pressemitteilung öffentlich, brach der Kurs der BVB-Aktie ein. Götzes Potenzial gilt als so außergewöhnlich, dass sein Weggang von den Aktionären als Risiko gesehen wird.

Verletzt ein Unternehmen die Informationsregeln, kennt die Finanzaufsicht kein Pardon: Im Jahr 2011 hat sie in vier ähnlich gelagerten Fällen Bußgelder verhängt, die höchsten betrugen 95 000 Euro.

Beim BVB gibt man sich gelassen

BVB-Finanzchef Thomas Treß bleibt gelassen: "Wir haben korrekt gehandelt, daher gehen wir davon aus, dass es keine Geldbuße geben wird", sagt er der SZ. Erst an diesem Donnerstag sei das schriftliche Angebot von Bayern München eingegangen, gemeinsam mit einer schriftlichen Erklärung von Götze, dass er wechseln möchte. Und daraufhin habe man in Absprache mit der Bafin sofort die Ad-hoc-Meldung herausgegeben. "Bis dahin waren uns die Hände gebunden. Wir können ja nicht aufgrund von Gerüchten in Boulevard-Medien den Kapitalmarkt informieren, das wäre unseriös", so Treß. Der BVB habe bis dahin auch keinen offiziellen Anruf von Bayern München erhalten.

Wer wann was wusste, wird die Bafin genau interessieren. Denn nur wenn das Unternehmen die Information selbst hat, kann sie diese auch weitergeben. Im Fall des BVB würde es nicht genügen, wenn beispielsweise dem Trainer nachgewiesen würde, dass er von dem Wechsel wusste - das müsste die Behörde dem Vorstand nachweisen können.

Ist einmal der Beschluss gefallen, dass ein Bußgeld verhängt wird, bemisst sich dessen Höhe an verschiedenen Faktoren. Unter anderem untersucht die Bafin, ob die Informationspflichten vorsätzlich oder fahrlässig verletzt wurden und wie stark der Aktienkurs reagiert hat. Auch die Größe des Unternehmens spielt in solchen Fällen eine Rolle.

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Quelle:
SZ vom 27.04.2013/sst
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