DIW gegen Statistiker:Ohrfeige für Wirtschaftsforscher

Wut beim Chef des Statistischen Bundesamtes: Roderich Egeler glaubt, das Forschungsinstitut DIW habe Daten missbraucht. Die Attackierten sehen "Willkür".

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat Zoff mit dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden. Das Berliner Institut soll nach Auffassung des Bundesamtes amtliche Daten für nicht genehmigte Zwecke verwendet und damit möglicherweise das Steuergeheimnis verletzt haben.

Roderich Egeler, dpa

Roderich Egeler

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In dem Streit geht es um Daten aus der Einkommensteuerstatistik, die die Behörde Forschern auf Anfrage und nur unter strengen Auflagen für bestimmte wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung stellen.

Im konkreten Fall handelt es sich um Details aus Steuererklärungen. Sie sollen - und genau daran reibt sich das Bundesamt - mit Daten einer großangelegten Umfrage, dem "Sozio-ökonomischen Panel", verknüpft worden sein. Die Ergebnisse wurden zudem in einer Fachzeitschrift veröffentlicht.

In einem Schreiben von Roderich Egeler, dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes, an DIW-Chef Klaus Zimmermann heißt es: Das "Statistische Bundesamt hatte dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung mitgeteilt, dass die vorgesehenen Verknüpfung von Einzeldaten der amtlichen Einkommensteuerstatistik und des sozio-ökonomischen Panels aus rechtlichen Gründen nicht zugestimmt werden kann." Auch eine Veröffentlchung sei nicht möglich.

"Völlig inakzeptabel"

Kurz darauf aber habe das DIW Ergebnisse einer solchen Zusammenführung herausgegeben. "Ich bin entsetzt", kommentiert Egeler diesen Vorgang. Die Veröffentlichung "From Bottom to Top: The Entire Income Distribution in Germany. 1992 - 2003" in der Zeitschrift The Review of Income and Wealth sei "völlig inakzeptabel".

Zur Strafe setzt das Bundesamt alle Datenlieferungen an das DIW aus. Außerdem sollen alle Einzeldaten, die das DIW von den Wiesbadenern erhalten hat, gelöscht werden. Und zwar sofort: "Die vollständige Löschung dieser Daten ist mir bis zum 17. Juli 2009 anzuzeigen", schreibt Egeler.

Das DIW weist die Vorwürfe "scharf zurück". Sie seien "völlig gegenstandslos" und "in keiner Weise belegt worden". Vielmehr behindere das Bundesamt eine "forschungsbasierte Politikberatung".

Die jetzt angeordneten Zwangsmaßnahmen stellten einen "Willkürakt" dar, der "keinen rechtsstaatlichen Grundsätzen folge".

Zimmermann schreibt in diesem Zusammenhang an Egeler, dass auf Bitten des Bundesfinanzministeriums die Studie vor Veröffentlichung dem Statistischen Bundesamt vorgelegt worden sei. Im Dezember 2006 sei dem DIW mitgeteilt worden, dass hinsichtlich der "angepassten Fassung" keine Bedenken bestünden.

Auch das Bundesfinanzministerium habe der Veröffentlichung zugestimmt. Im Mai 2007 habe dann das Bundesamt die Zustimmung zur Veröffentlichung zurückgenommen, da diese sich nur "auf die Prüfung der Tabellen bezogen, nicht aber auf das statistische Daten-Integrationsverfahren der Lohn- und Einkommensteuerstatistik mit anderen Datenbeständen" bezogen habe.

"Mehrjährige Prüfung eines Verfahrens ist grotesk"

Später sei für ein anderes Projekt ein neuer Antrag gestellt worden, der dann vom Bundesamt abgelehnt worden sei. "Diese Ablehnung bezog sich also auf dieses neue Projekt und nicht auf das Papier, das im Review of Income and Wealth im Juni 2009 erschien, das ja bereits 2007 abgeschlossen war", heißt es in dem Schreiben.

Nun warnt das DIW, dass das Institut seine Arbeit in großen Bereichen einstellen müsse.

Kern des Problems aus Sicht des DIW sei, dass sich das Statistische Bundesamt seit zwei Jahren nicht in der Lage sehe, ein vom DIW eingesetztes methodisches Verfahren auf seine Unbedenklichkeit hin zu überprüfen.

Solche Prüfungen seien in der Regel innerhalb eines Monats abzuschließen. "Eine mehrjährige Prüfung eines Verfahrens, das etwa in der Arbeitsmarktforschung in Deutschland längst eingesetzt wird, ist grotesk, und lässt den Verdacht aufkommen, hier handele es sich in Wirklichkeit um eine durchsichtige Behinderung der Forschung", schnaubt DIW-Präsident Zimmermann.

Schließlich bemühe sich das Statistische Bundesamt seit Jahren darum, dass die Datensätze der Steuerverwaltung ausschließlich im Forschungsdatenzentrum des Bundes in Wiesbaden verwendet werden könnten.

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