Politische Äußerungen:Bundesverwaltungsgericht rügt Berliner Wirtschaftslobbyisten

DIHK-Präsident Eric Schweitzer

Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK).

(Foto: dpa)
  • Immer wieder schalten sich der DIHK und sein Präsident in politische Debatten ein.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hatte ihnen dies eigentlich schon 2016 untersagt - befasst sich nun aber erneut damit.

Von Thomas Öchsner

Wenn es um den Mindestlohn, die Rente mit 63, den Hochwasserschutz oder das außenpolitische Auftreten der Kanzlerin geht, sollte sich der DIHK mit politischen Aussagen besser zurückhalten. Stellungnahmen des Dachverbands der 79 Industrie- und Handelskammern in Deutschland zu solchen Themen seien "nicht mehr von der Kammerkompetenz gedeckt", entschied das Bundesverwaltungsgericht bereits 2016. Aber hält sich der DIHK auch daran? Nach der Einschätzung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts eher nicht. Deshalb hat es jetzt in einem neuen Beschluss nachgelegt.

In dem konkreten Fall ging es um einen Anbieter von Windenergieanlagen. Der Unternehmer war nicht einverstanden damit, dass sich der DIHK gegen den Ausbau von erneuerbaren Energien und den Ausstieg aus der Kernenergie gewandt hatte. Er bekam zunächst recht - der Streit ging aber vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) weiter. Es ging um die Frage, ob weiter die Gefahr besteht, dass der Verband sich jenseits seiner Kammergrenzen politisch äußert.

Das OVG stellte anschließend zwar fest, beim DIHK sei "ein Mangel an Einsicht in vergangene Aufgabenüberschreitungen" festzustellen. Außerdem kritisierten die Richter, dass der DIHK auch nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts die rechtlichen Vorgaben "in erheblichem Umfang missachtet". Trotzdem entschieden die Richter in Münster zugunsten des DIHK: Eine Wiederholungsgefahr bestehe nicht. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ließ das OVG nicht zu.

Der Windunternehmer gab jedoch nicht auf, legte eine Nichtzulassungsbeschwerde ein - und bekam nun recht: Das Bundesverwaltungsgericht gab seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision statt. Der Fall wird damit erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht landen. Nun bestehe die Möglichkeit, über die rechtlichen Konsequenzen zu beraten, wenn in einem zivilrechtlich organisierten Dachverband "öffentliche Äußerungen wiederholt und nicht nur in 'Ausreißer-Fällen' die Kompetenzgrenzen seiner Mitgliedskörperschaften überschreiten", schreiben die Leipziger Richter in ihrem Zulassungsbeschluss.

Der DIHK hatte sich wiederholt in politische Debatten eingeschaltet

Das höchste deutsche Verwaltungsgericht knüpft damit an sein früheres Urteil aus dem Jahr 2016 an. Damals hatten die Richter daran erinnert, dass die Kammern sich für die gewerbliche Wirtschaft in ihren Bezirken einsetzen sollten. Politisch äußern dürften sie sich aber nur zu Themen, die mit der Wirtschaft im jeweiligen Kammerbezirk zu tun hätten. Nicht zuständig seien die Kammern für "die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen". Auch "polemisch überspitzte Stellungnahmen, die auf eine emotionalisierte Konfliktaustragung zielen, sind unzulässig".

Dieser rechtlich enge Rahmen gelte auch für den Dachverband DIHK. Dieser und seine Präsidenten hatten sich aber wiederholt in politische Debatten eingeschaltet. Als Negativbeispiel nannten die Richter ein Interview, in dem Klimaschutz mit geringerer Lebensqualität gleichgesetzt wurde, "illustriert durch die polemische Frage, ob wir wieder mit 34 PS über die Alpen nach Italien fahren wollten". Außerdem stellten sie fest, dass ein Mitgliedsunternehmen in einer IHK das Recht habe, von seiner IHK den Austritt aus dem Dachverband DIHK zu verlangen, wenn dieser wiederholt "Aufgaben wahrnimmt, die außerhalb der gesetzlichen Kompetenzen der Kammer liegen".

Der DIHK nennt den Beschluss des Leipziger Gerichts "ein positives Signal". Der Verband begrüße es, dass das Bundesverwaltungsgericht "wegen der grundsätzlichen Bedeutung eine erneute rechtliche Würdigung vornehmen will", sagt ein Sprecher. "Denn dies ermöglicht es, bestehende Rechtsunsicherheiten zu klären."

Kai Boeddinghaus, Geschäftsführer des Bundesverbands für freie Kammern (BffK), kämpft mit seinem Verband seit Jahren gegen die Zwangsmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern. "Nach dem Paukenschlag aus Leipzig dürfte der DIHK jetzt erheblich unter Druck stehen", sagt Boeddinghaus. Er wirft dem DIHK vor, wiederholt die Grenzen des Leipziger Urteils überschritten und sich außerhalb der gesetzlichen Grenzen geäußert zu haben.

Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des DIHK, hatte damals nach dem Urteil angekündigt, der DIHK werde sich an die rechtlichen Vorgaben des Gerichts halten. Die Richter hatten angeregt, eine unabhängige Ombudsstelle einzurichten, die Beschwerden von Mitgliedern entgegennimmt und Verstöße unterbindet. Eine Beschwerdeordnung gibt es mittlerweile. DIHK-Kritiker Boeddinghaus hält diese aber für mangelhaft. "Nach der DIHK-Beschwerdeordnung urteilen Hauptgeschäftsführer und Präsident selbst über Beschwerden gegen Hauptgeschäftsführer und Präsident. Von der vom Bundesverwaltungsgericht geforderten unabhängigen Ombudsstelle kann keine Rede sein."

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