Süddeutsche Zeitung

Digitale Schatten:16.15 Uhr

Das ständige Arbeiten am PC verursacht bei H. Rückenschmerzen. Er hat einen Termin beim Orthopäden.

Bei Mitgliedern gesetzlicher Krankenversicherungen rechnet der Arzt seine Leistungen über die Versichertenkarte ab. Dort gespeichert sind H.'s Verwaltungsdaten, nicht aber medizinische Angaben. Diese gehen vom Arzt nur an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung, die sie den Kassen wiederum nur so übermitteln darf, dass diese keinem Versicherten seine Leiden zuordnen können. Anders ist es bei Hospitälern, die direkt mit den Kassen abrechnen.

Hätte H. eine chronische und damit behandlungsintenive Erkrankung wie Diabetes, die im Rahmen des neuen Disease-Management-Programms erfasst wird, könnte seine Krankenkasse gar ein vollständiges Gesundheitsprofil über ihn erstellen. Der Datenschutz wird auch Thema, wenn die derzeit diskutierte Online-Krankenakte kommt. Dann nämlich werden medizinische Daten einer Person auf ihrer Karte gespeichert.

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