Dieter Hundt im Gespräch:"Milliarden verschleudert"

Arbeitgeberpräsident Hundt kritisiert die Regierung, aber er unterstützt ihren Kurs. Dass Hartz-IV-Beziehern das Elterngeld gestrichen wird, hält er für richtig.

Detlef Esslinger und Thomas Öchsner

Dieter Hundt betritt das Besprechungszimmer. Er legt angesichts der Hitze das Jackett ab, und er nimmt einen Papieruntersetzer, um einen Wasserfleck auf dem Holztisch abzuwischen. Das Zimmer befindet sich im dritten Stock, auf der Geschäftsführungsetage des Autozulieferers Allgaier in Uhingen, eine halbe Autostunde östlich von Stuttgart. An der Wand hängt ein gerahmtes Foto, Hundt mit Meisterschale. 71 Jahre alt ist der Mann, und er ist offenbar fit genug für drei Jobs: Aufsichtsratschef von Allgaier, Präsident der Arbeitgeberverbände und Aufsichtsratschef des VfB Stuttgart.

PK Arbeitgeber - Hundt

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt traut der Koalition noch etwas zu.

(Foto: ag.dpa)

SZ: Waren Sie bei der Fußball-WM in Südafrika?

Dieter Hundt: Ja, ich habe ein interessantes Endspiel gesehen - leider ohne die deutsche Mannschaft.

SZ: Wie sind Sie denn da an die Eintrittskarte gekommen?

Hundt: Als Aufsichtsratsvorsitzender des VfB Stuttgart war es möglich, eine Karte zu bekommen.

SZ: Zur Politik: Das Ergebnis des jüngsten Politbarometers war, neun Prozent der Deutschen trauen der Koalition noch etwas zu, 87 Prozent nicht. Zu welcher Gruppe gehören Sie?

Hundt: (Atmet durch) Zu den neun Prozent. Weil die Koalition richtige Entscheidungen getroffen hat, und ich Zweifel habe, dass eine andere Bundesregierung die notwendigen Reformen durchsetzen würde. Das öffentliche Erscheinungsbild der Koalition ist aber deutlich verbesserungsbedürftig. In einem ordentlich funktionierenden Unternehmen wird intern diskutiert, dann ein Ergebnis gefunden und dies anschließend auch von allen getragen.

SZ: Sie hoffen also noch, aber erwarten nicht mehr viel.

Hundt: Die Arbeit ist deutlich besser als das Erscheinungsbild. Die Kurzarbeit wurde verlängert, und auch das Sparpaket ist so angelegt, dass damit die Staatsfinanzen konsolidiert werden, ohne den Aufschwung zu gefährden. Andererseits gibt es aber auch Dinge, die zu kritisieren sind. Die sogenannte Gesundheitsreform zum Beispiel. Bis zuletzt haben uns hochrangige Vertreter der Koalition zugesagt, den Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung nicht zu erhöhen - wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart ist.

SZ: Haben Sie das wirklich geglaubt?

Hundt: Ich habe erwartet, dass die Bundesregierung ihre Vorstellungen umsetzt. Jetzt ist es anders gekommen, und die Arbeitskosten werden dadurch erhöht. Das ist schlecht für die Unternehmen und Arbeitsplätze sowie die Fortsetzung des Aufschwungs.

SZ: Wie sonst hätten die Kassen ihr Defizit ausgleichen sollen?

Hundt: Durch mehr Wettbewerb und weitere Einsparungen. Beitragserhöhungen sind immer die einfachste und schlechteste Alternative. Es darf nicht sein, dass die Betriebe die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen auffangen sollen.

SZ: Das sieht die Koalition genauso und hat die Zusatzbeiträge der Versicherten eingeführt.

Hundt: Richtig, aber der Beitrag zur Krankenversicherung wird trotzdem erhöht. Und die Arbeitgeber sind mit 0,3 Prozentpunkten dabei. Zwar gibt es nun die Zusage, diesen Arbeitgeberbeitrag einzufrieren. Aber eine solche Regelung kann auch wieder geändert werden.

SZ: Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt nächstes Jahr ebenfalls leicht an. Gleichzeitig soll Arbeitsministerin Ursula von der Leyen kräftig bei der Arbeitsmarktpolitik sparen. Was denken Sie? Wo kann sie ein paar Milliarden hereinholen?

Hundt: Die Bundesregierung hat mit ihren Beschlüssen zur Haushaltskonsolidierung die richtige Marschrichtung vorgegeben. Vor allem bei Arbeitslosengeld-II-Empfängern werden heute durch eine nicht zielgenaue Förderung, die den arbeitsuchenden Menschen oft nicht hilft, Milliardenbeträge verschwendet. Notwendig ist eine Konzentration der heute kaum überschaubaren Zahl an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten auf das, was tatsächlich wirksam ist. Zudem brauchen die Arbeitsvermittler am Ort mehr Entscheidungsfreiheit, um diese Instrumente gezielt einzusetzen.

SZ: Die Koalition will beim Elterngeld sparen. Sie will es Hartz-IV-Beziehern streichen, um den Anreiz zum Arbeiten zu erhöhen. Halten Sie das für richtig?

Hundt: Ja. Das Elterngeld ist ein Ausgleich für entfallendes Erwerbseinkommen. Es ist daher für Empfänger von Arbeitslosengeld II weder notwendig noch gerechtfertigt, weil bei ihnen der Lebensunterhalt bereits durch das Arbeitslosengeld II gesichert wird.

SZ: Zumindest müsste das Sparen jetzt leichter fallen, weil sich die Konjunktur erholt. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle von der FDP hat die Krise bereits für beendet erklärt. Sehen Sie das auch so?

Hundt: Auf jeden Fall haben wir eine positive Entwicklung in einem Ausmaß, das noch vor Monaten keiner erwartet hätte. Vor allem bei Automobilherstellern und -zulieferern, im Maschinenbau und in der Chemiebranche. Aber es bestehen weiter Risiken, zum Beispiel droht eine Kreditklemme. Derzeit werden die schlechten Jahresabschlüsse von Firmen veröffentlicht, die Wertberichtigungen erforderlich machen. Gleichzeitig steigt aber bei den Unternehmen mit zunehmenden Aufträgen der Kapitalbedarf. Gerade der größere Mittelstand hat die Sorge, ob er zu verkraftbaren Konditionen im erforderlichen Umfang an Kredite kommt.

Mindestlohn auch für Zeitarbeiter

SZ: Haben Sie eine Idee, wie das Problem zu lösen ist?

Hundt: Der Bund hat dazu den Deutschlandfonds aufgelegt, der in der Krise unter Druck geratenen Unternehmen mit staatlichen Bürgschaften und Krediten helfen soll . . .

SZ: . . . und den Minister Brüderle zum Jahresende aufgeben will.

Hundt: Er sollte das nicht schlagartig tun, sondern ihn langsam zurückführen.

SZ: Die Liberalen sind in Berlin auch durch einen anderen Vorschlag aufgefallen. Die FDP will einen Mindestlohn bei der Zeitarbeit verhindern, dafür sollen Zeitarbeiter nach einer Übergangsfrist denselben Lohn wie die Stammbelegschaft bekommen. Ist das denn eine gute Idee?

Hundt: Ich halte von allen Vorschlägen, welche die Zeitarbeit als Instrument der Flexibilisierung einschränken, gar nichts. Die Beschränkung der Möglichkeit, Entgelte und die Arbeitsbedingungen der Zeitarbeit durch eigene Branchentarifverträge regeln zu können, gehört dazu. Anders als in England oder Frankreich sind die Zeitarbeiter in Deutschland bei ihrer Zeitarbeitsfirma fest angestellt. In anderen Ländern werden sie nur in eine Firma vermittelt, und sobald sie dort nicht mehr benötigt werden, sind sie arbeitslos. In Deutschland ist die Bezahlung der Zeitarbeiter über Tarifverträge geregelt. Das ist fair und angemessen.

SZ: Und die Tarifverträge sollen der Maßstab für einen Mindestlohn sein?

Hundt: Ja. Es ist notwendig, einen flächendeckenden, tarifvertraglichen Mindestlohn für die Zeitarbeit auch auf Zeitarbeiter aus anderen europäischen Ländern zu erstrecken. Sonst besteht die Gefahr, dass mit Beginn der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit von Mai 2011 an Zeitarbeitnehmer aus Osteuropa für drei oder vier Euro die Stunde hierher verliehen werden. Die Branche geriete damit insgesamt in Verruf. Das ist eine existentielle Gefahr für die Zeitarbeit.

SZ: Die Branche ist doch schon in Verruf. Schlagzeilen hat zuletzt die Drogeriekette Schlecker gemacht, die Beschäftigte entlassen und über eine quasi hausinterne Leiharbeitsfirma zu schlechteren Bedingungen wieder beschäftigt hat.

Hundt: Solche Praktiken lehne ich entschieden ab. Sie wurden in den gerade abgeschlossenen, neuen Tarifverträgen der Zeitarbeitsbranche ausgeschlossen.

SZ: Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hält das für nicht ausreichend. Sie will auch per Gesetz solche Missbrauchspraktiken verbieten.

Hundt: Das ist nicht nötig, weil die jetzt geltenden Tarifverträge Missbrauch verhindern. Wenn der Gesetzgeber in Zukunft Tarifverträgen ohne Missbrauchsklauseln vorbeugen will, sollte er sich an den tarifvertraglichen Regeln orientieren, aber auf keinen Fall zusätzliche Beschäftigungshürden aufbauen.

SZ: Schlecker hat aber durchaus zu Recht beklagt, dass er für eine Praxis gescholten wird, die in der Wirtschaft längst verbreitet ist.

Hundt: (Klopft zweimal auf den Tisch). Falls es so wäre, ist es gut, wenn wir das in den Tarifverträgen ausgeschlossen haben. Schlecker ist ein Selfmademan, ein erfolgreicher Unternehmer, trotzdem verurteile ich solche Praktiken. Aber er hat das ja inzwischen selbst korrigiert.

SZ: Ein anderes Thema in Berlin ist die sogenannte Tarifeinheit. Das Bundesarbeitsgericht hat das Prinzip "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag" aufgegeben. Hatten die Richter eine andere Wahl?

Hundt: Sie meinen, weil Artikel 9 das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit garantiert? Die Tarifautonomie ist ein zentraler Pfeiler unserer sozialen Marktwirtschaft. Eine funktionsfähige Tarifautonomie setzt aber Tarifeinheit voraus. Wenn in meinem Betrieb für gleiche Beschäftigtengruppen unterschiedliche Tarifverträge gelten und solche unterschiedlichen Tarifverträge jederzeit erstreikt werden können, sind permanente Diskussionen über Geld und Arbeitsbedingungen irgendwelcher Spezialisten im Betrieb möglich - mit der Folge, dass es dort keine Phasen mit Friedenspflicht mehr gibt. Ich lasse mich immer von der Situation in meinem Betrieb leiten: Wenn ein Tarifvertrag für alle Arbeitnehmer gilt, muss Friedenspflicht herrschen. Es kann nicht sein, dass sich dann einzelne Arbeitnehmergruppen den Wirkungen dieses Tarifvertrages entziehen, sich hinsetzen und sagen, wir wollen jetzt einen eigenen Tarifvertrag durchsetzen.

SZ: Aber die Vereinigungsfreiheit des Grundgesetzes ist unumstößlich.

Hundt: Die Koalitionsfreiheit ist nach dem Grundgesetz garantiert. Die Tarifeinheit galt 60 Jahre lang im Rahmen der Vereinigungsfreiheit, ohne dass ein Gericht ein verfassungsrechtliches Problem gesehen hat. Koalitionsfreiheit kann nicht funktionieren, wenn der Arbeitgeber und der Großteil der Belegschaft jederzeit damit rechnen müssen, dass sie nicht mehr arbeiten können, weil kleine Spezialistengruppen streiken. Dem steht nicht entgegen, dass für verschiedene Arbeitnehmergruppen im Betrieb unterschiedliche Tarifverträge gelten, die sich aber im persönlichen Anwendungsbereich nicht überschneiden.

SZ: Bei jeder Tarifverhandlung ist die Laufzeit Teil der Verhandlungsmasse. Eine Gewerkschaft, die dies nicht mehr aushandeln darf, kann einpacken.

Hundt: Sobald die Friedenspflicht eines Tarifvertrages ausgelaufen ist, können alle Gewerkschaften versuchen, einen neuen Tarifvertrag auszuhandeln, nicht nur die Gewerkschaft mit den meisten Arbeitnehmern.

SZ: Das Bundesarbeitsgericht ärgert die Arbeitgeber noch in einem anderen Fall: Es segnet Kündigungen wegen ein paar Pfandbons, Maultaschen oder anderer Bagatellen nicht mehr einfach ab. Was ist daran eigentlich so schlimm?

Hundt: Es gibt keine Bagatellen, das hat die Gerichtspräsidentin Ingrid Schmidt vor einem halben Jahr richtigerweise gesagt. Ich unterscheide aber zwischen juristischer Situation und meiner Vorstellung, wie so etwas in einem Unternehmen geregelt werden sollte.

SZ: Sie haben als Unternehmer den Autozulieferer Allgaier aufgebaut. Sie hatten doch sicher vergleichbare Fälle.

Hundt: Nicht direkt vergleichbare, aber ähnliche.

SZ: Wie haben Sie die geregelt?

Hundt: Angemessen. Wenn wir einen Mitarbeiter haben, mit dem wir 20 oder 30 Jahre gut zusammengearbeitet haben, kündigen wir ihn nicht wegen sechs Maultaschen aus der Kantine. Es handelt sich zwar eindeutig um einen Diebstahl. Aber mein Vertrauen in einen guten Mitarbeiter, der sich bisher nichts hat zuschulden kommen lassen, wäre nicht so zerstört, dass ich ihm nicht eine zweite Chance geben würde.

SZ: Sie hätten den Mitarbeiter zur Seite genommen und mit ihm geredet.

Hundt: Mit Sicherheit.

Dieter Hundt wurde 1938 in Esslingen am Neckar geboren. Er studierte Maschinenbau in Zürich und heuerte 1964 bei AEG-Telefunken in Frankfurt an. 1975 trat er als geschäftsführender Gesellschafter in die Allgaier Werke GmbH in Uhingen ein, einem Zulieferer und Maschinenbauer für die internationale Autoindustrie. 1988 wurde Hundt Chef des Arbeitgeberverbandes der Metallindustrie in Baden-Württemberg, 1996 Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA); seine Amtszeit läuft bis 2011. Im Januar 2008 verabschiedete sich Hundt aus dem operativen Geschäft seiner Firma.

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