Dieselskandal:Niederlage für VW-Händler

Erstmals gibt ein Oberlandesgericht mehreren geschädigten Diesel-Kunden recht.

Im Rechtsstreit um die Rücknahme manipulierter Dieselautos von Volkswagen hat erstmals ein Oberlandesgericht zugunsten der Kläger geurteilt. Der für Südbaden zuständige 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe in Freiburg, gab in drei Fällen Klagen von Käufern neuer VW-Diesel mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung statt. Die beklagten Autohäuser seien zur Lieferung fabrikneuer, typengleicher Ersatzwagen verurteilt worden, teilte das Gericht mit. Für die zurückgelegten Kilometer müssen die Käufer keinen Nutzungsersatz bezahlen.

Die Kläger hatten 2009, 2011 und 2013 Dieselwagen der Marken VW (Touran und Sharan) und Audi (A3) bei ihren Autohändlern gekauft und sie seither gefahren. Volkswagen nannte die Urteile "rechtsfehlerhaft" und kündigte Revision vor dem Bundesgerichtshof an. Bislang gab es bundesweit 25 OLG-Verfahren, die VW zufolge alle zugunsten des Wolfsburger Autokonzerns ausgingen. Davon richteten sich 24 Klagen gegen Händler. In einem Fall richtete sich eine Schadensersatzklage gegen Volkswagen.

Nur der Ausgang solcher "deliktischer Verfahren", in denen dem Autohersteller ein Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Dieselmanipulation vorgehalten wird, ist für Schadenersatz-Prozesse wie das Musterfestellungsverfahren interessant, das Ende September vor dem OLG Braunschweig beginnt. VW betonte denn auch: "Die heutigen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe lassen keine Rückschlüsse auf den Ausgang bei Klagen gegen die VW AG aus Deliktsrecht zu, vor allem auch nicht auf die Musterfeststellungsklage."

Der Musterklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen haben sich bislang knapp 420 000 Dieselhalter angeschlossen. Sollte das Oberlandesgericht zugunsten der Musterklägerin entscheiden, müssen die anderen Kläger ihre Ansprüche jeweils selbst vor Gericht geltend machen. Volkswagen rechnet mit einem langen Verfahren, das sich bis zu Urteilen fünf Jahre lang hinziehen kann. Insgesamt sind derzeit mehr als 60 000 Verfahren gegen VW oder Händler anhängig, in denen Autohalter entweder den Austausch eines manipulierten Dieselautos gegen einen Neuwagen oder Schadenersatz verlangen.

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