Dieselgate:Richter werfen VW Täuschung vor

Feinstaubalarm

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein hartes Urteil gegen Volkswagen gefällt.

(Foto: Bernd Weissbrod/dpa)

Das Stuttgarter Oberlandes­gericht spricht drei Klägern Schadenersatz zu. Und ver­längert die Liste uneinheitlicher Urteile.

Von Stefan Mayr, Stuttgart

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Autohersteller Volkswagen im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre in drei Fällen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt. Die Käufer dürfen ihr Fahrzeug zurückgeben, das Unternehmen muss den Kaufpreis zurückzahlen (abzüglich einer Nutzungsentschädigung). In der Urteils-Begründung wirft das Gericht dem Hersteller "hohe kriminelle Energie" und eine "massenhafte" Täuschung von Autokäufern vor.

Das Verhalten von Volkswagen verstoße "gegen die guten Sitten", weil sie "bewusst eine illegale Abschalteinrichtung" verbaut habe. Diese Einrichtung habe erkannt, ob das Fahrzeug auf dem Prüfstand steht, und in diesem Fall den Stickoxidausstoß verringert. Damit habe Volkswagen die staatlichen Behörden "systematisch getäuscht", um "scheinbar rechtsgültige Zulassungsbescheinigungen" zu erhalten.

Es gibt bereits etwa 140 Dieselgate-Urteile von Oberlandesgerichten. Doch bislang ist die Rechtsprechung uneinheitlich: Manche Gerichte haben den Käufern Schadenersatz zugesprochen, andere haben Volkswagen Recht gegeben. Das OLG Braunschweig verhandelt seit September eine Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen im Namen von 400 000 Autokäufern. Wie dieses Verfahren ausgeht, ist offen. Am ersten Verhandlungstag hatte der Richter den Klägern allerdings wenig Hoffnung gemacht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hingegen hatte im Februar einen Hinweisbeschluss erlassen, der pro Kläger ausfiel: Demnach sei eine Abschalteinrichtung in einem Neuwagen ein "Sachmangel", der einen Schadenersatz begründe. Doch diese Aussage war kein Urteil, nach dem das sich alle richten müssen, sondern nur eine "vorläufige Rechtsauffassung" des BGH. Ein höchstrichterliches Urteil steht also nach wie vor aus - auch weil Volkswagen vielen Klägern attraktive Vergleichsangebote vorlegt, bevor eine Entscheidung fällt, auf die sich andere Kläger berufen könnten. So war es auch in dem Verfahren, in dem der BGH seinen Hinweisbeschluss erließ. In den aktuellen drei Stuttgarter Verfahren hat das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. "Wir halten alle drei Urteile für falsch", teilt ein VW-Sprecher mit, "wir prüfen die Einlegung der Rechtsmittel." Falls Volkswagen diesen Weg beschreitet, wäre das eine große Überraschung.

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