Dieselautos:Neue Verhandlungen
Im Streit über die Entschädigung von Dieselbesitzern wollen Volkswagen und Verbraucherschützer wieder Gespräche führen. Dies hat das Oberlandesgericht den Parteien geraten. Ziel ist nach wie vor, einen Vergleich zu finden.
Im Streit über die Entschädigung Hunderttausender VW-Dieselbesitzer nehmen Volkswagen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (Vzbv) die Vergleichsverhandlungen wieder auf. Die Parteien hätten sich auf Anraten des Gerichts zu erneuten Gesprächen entschlossen, teilte das Oberlandesgericht Braunschweig am Donnerstag mit. Dort wird seit September ein Musterverfahren geführt, um zu klären, ob VW Kunden in Deutschland wegen des Abgasbetrugs einen Ausgleich zahlen muss. Die Verhandlungsführung in der jetzt vereinbarten Mediation übernehme auf Antrag beider Parteien der Präsident des Oberlandesgerichts Wolfgang Scheibel. VW bestätigte das, wollte sich aber zu Details nicht äußern. Der Vzbv erklärte ebenfalls, die "Einladung" des Gerichts angenommen zu haben. Das Gespräch werde in Kürze stattfinden. In der ersten Runde der Vergleichsverhandlungen hatte sich der Wolfsburger Autobauer zu einer Entschädigungssumme von insgesamt 830 Millionen Euro für die rund 460 000 betroffenen VW-Kunden bereit erklärt. Der Konzern hatte diese Verhandlungen am Freitag zur Überraschung des Vzbv aber kurz vor dem Abschluss für gescheitert erklärt. VW begründete dies damit, dass die Anwälte des vzbv unakzeptable 50 Millionen Euro Honorar gefordert hätten, ohne dafür einen konkreten Tätigkeitsnachweis abliefern zu wollen.