Dieselaffäre:Manipuliert? Hier doch nicht

In den USA gesteht Volkswagen seine Schuld ein, doch bei Schadenersatzprozessen in Deutschland argumentiert der Konzern plötzlich ganz anders. Ein Anwalt spricht von Satire.

Von Claus Hulverscheidt, Klaus Ott und Katja Riedel

München - VW will in der Abgasaffäre mit einer neuen, überraschenden Strategie Schadenersatzzahlungen an Millionen Kunden in Deutschland und Europa entgehen. Der Konzern behauptet, man habe in der EU den Schadstoffausstoß von Diesel-Pkw gar nicht manipuliert und keine Vorschriften verletzt. Während VW also Gesetzesverstöße in der EU abstreitet, hat der Konzern in den USA Manipulationen zugegeben und zahlt dort mehr als 16,5 Milliarden Dollar an Schadenersatz und Strafen.

VW erklärte auf Anfrage von SZ, NDR und WDR, die in den betreffenden Fahrzeugen eingebaute Software stelle nach Ansicht des Konzerns "keine unzulässige Abschalteinrichtung nach europäischem Recht dar." Abschalteinrichtung bedeutet, dass die Abgas-Reinigung nach der offiziellen Messung auf dem Prüfstand weitgehend ausgeschaltet wird, was zu einem zigfach höheren Schadstoffausstoß auf der Straße führt. So gingen bisher viele Hersteller vor, um die Kosten für den Betrieb ihrer Pkw zu senken. Allerdings tat dies kaum ein Konzern so vehement wie Volkswagen.

2015 waren die Praktiken von VW in den USA aufgeflogen. Anders als dort will der Konzern in Europa aber weder Schadenersatz noch Strafen zahlen, obwohl das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als zuständige Zulassungsbehörde gegen ihn vorgeht. Das KBA verlangt von VW, 2,4 Millionen Fahrzeuge in Deutschland so umzurüsten, dass der Stickoxid-Ausstoß deutlich sinkt. Der Autobauer hat damit schon begonnen, hält den Bescheid des KBA aber für juristisch falsch und hat dies nach Angaben aus Konzernkreisen auch zu Protokoll gegeben.

Dass VW trotzdem die Autos umrüstet, erklärt das Unternehmen so: Man wolle im "besonderen Interesse der Kunden" mit den Behörden zusammenarbeiten. Schadenersatzklagen von Kunden widerspricht man freilich energisch. Man habe die Vorhaben für die gesetzlich vorgeschriebenen Schadstoff-Messungen erfüllt - auf dem Prüfstand, heißt es in VW-Schriftsätzen bei Gericht. "Von einer Manipulation lässt sich deshalb nicht sprechen." Volkswagen bestreitet sogar, dass die Stickoxid-Emissionen von Diesel-Pkw gesundheitsschädlich seien, was aus Sicht des Umweltbundesamtes erwiesen ist. "Eine seriöse Ermittlung von Krankheitszahlen oder sogar Todesfällen für bestimmte Bevölkerungsgruppen ist nach unserem Kenntnisstand aus wissenschaftlicher Sicht nicht möglich", erklärte das Unternehmen.

Ein Düsseldorfer Rechtsanwalt spricht von "Stilblüten". Was VW behaupte, grenze an Satire

Beim Landgericht Paderborn klagt unterdessen ein VW-Besitzer auf Schadenersatz, weil sein Diesel-Fahrzeug, ein Tiguan 2.0 TDI, wegen manipulierter Schadstoffmessungen an Wert verloren habe. Das Landgericht Paderborn hat für den 14. November, den übernächsten Montag, einen Termin angesetzt. Was in Paderborn verhandelt wird, das hört sich ganz anders an als das, was der Autokonzern bislang öffentlich erklärt hat. Und es könnte entscheidend sein für den Ausgang der Affäre. Oder eben Nicht-Affäre - so die Sichtweise von Volkswagen.

Dieselaffäre: Volkswagen hat viele Probleme zu lösen, nicht nur in den USA. Auch in Deutschland fordern vom Dieselskandal betroffene Kunden Schadenersatz.

Volkswagen hat viele Probleme zu lösen, nicht nur in den USA. Auch in Deutschland fordern vom Dieselskandal betroffene Kunden Schadenersatz.

(Foto: Peter Endig/dpa)

Über diese Sichtweise hatte Focus Online bereits Mitte Juni berichtet, anhand eines damaligen VW-Schriftsatzes für das Landgericht. "Irrer Argumentations-Trick von VW", lautete die Überschrift bei Focus Online. Wellen schlug das allerdings nicht. Vielleicht deshalb, weil sich alles auf das VW-Aktionärstreffen am 22. Juni in Hannover fokussierte. Dort erklärte Vorstandschef Matthias Müller, es schmerze ihn "ganz persönlich, dass bei uns mit den Software-Manipulationen an Dieselmotoren Regeln gebrochen und ethische Grenzen überschritten wurden". Müller bat die Aktionäre um Entschuldigung.

Das klang nach einem Eingeständnis: Volkswagen habe gegen Gesetze verstoßen, bei allen weltweit mehr als elf Millionen Fahrzeugen mit der fraglichen Software. Doch weder mit Müllers Rede in Hamburg noch mit ähnlichen Äußerungen von Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch bei früherer Gelegenheit hat Volkswagen nach eigener Darstellung Rechtsbrüche in Europa zugegeben. In einem weiteren Schriftsatz der VW-Anwälte vom 5. Oktober 2016 an das Landgericht Paderborn steht, es gebe "kein Geständnis" des Autokonzerns. Volkswagen habe kein gesetzeswidriges Verhalten eingeräumt, sondern lediglich von "Unregelmäßigkeiten" gesprochen. Äußerungen wie die von Pötsch seien "nicht rechtstechnisch gemeint".

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, der beim Landgericht Paderborn den Tiguan-Besitzer und Kläger vertritt, spricht von "Stilblüten" des Autokonzerns. Was VW behaupte, grenze eher an Satire. Ulbrich hat seinerseits in einem Schriftsatz angekündigt, Strafanzeige wegen eines Anfangsverdachts von versuchtem Prozessbetrug zu stellen, sollte das Landgericht Paderborn den Fall nicht von sich aus der zuständigen Staatsanwaltschaft vorlegen. Was Volkswagen bei der Justiz vortrage, stelle eine "ungeheuerliche Missachtung" der Wahrheitspflicht in diesem Verfahren dar, schreibt Ulbrich.

In den USA hingegen gibt sich der Konzern weiter kleinlaut. Man arbeite "rund um die Uhr", um die berechtigten Ansprüche der Kunden zu befriedigen, sagte VW-Anwältin Sharon Nelles bei einem Gerichtstermin in San Francisco. Von den betroffenen 490 000 Eigentümern eines 2,0-Liter-Modells hätten sich bereits 370 000 für die Teilnahme am vereinbarten Milliardenvergleich registriert.

Richter Charles Breyer setzte den Streitparteien eine Frist bis zum 30. November, um auch für die 80 000 Besitzer von Fahrzeugen mit 3,0-Liter-Motor zu einem Vergleichsvorschlag zu kommen. Nach allem, was er wisse, seien die Gespräche auf gutem Weg, sagte Breyer. Seiten 4, 18

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