Im Rechtsstreit um die Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen des Daimler-Konzerns zeichnet sich vor dem Landgericht Stuttgart eine spannende Entscheidung ab: Der Richter Fabian Richter Reuschle will 21 Schadenersatzklagen von Autokäufern bündeln und dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen. Damit will er die Fragen, über die in Tausenden Zivilverfahren bundesweit gestritten wird, höchstinstanzlich klären lassen. Die wichtigsten lauten: Müssen die Grenzwerte für den Stickstoffausstoß nur auf dem Prüfstand eingehalten werden oder auch auf der Straße? Ist eine temperaturabhängige Steuerung der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung oder nicht?
Daimler argumentiert, die sogenannten "Thermofenster" dienten dem Schutz des Motors und sei deshalb zulässig. Die 21 Kläger verneinen das und fordern Schadenersatz. Die Anwälte beider Seiten dürfen bis 6. Dezember nochmals schriftlich Stellung beziehen, danach will der Richter entscheiden. Bei einem Verhandlungstermin am Mittwoch in Stuttgart stellte er seine vorläufige Rechtsauffassung klar. Er wolle die Fragen vom EuGH in einem so genannten "Vorabentscheidungsverfahren" klären lassen - sehr zur Freude der 21 anwesenden Klage-Anwälte. "Eine Klärung vor dem EuGH ist zu begrüßen, damit endlich Rechtsklarheit herrscht", sagte der Münchner Anwalt Thorsten Krause.