Süddeutsche Zeitung

Diesel-Skandal:BGH stärkt VW-Kunden

Besitzer eines vom Abgasskandal betroffenen Diesels, die nicht rechtzeitig gegen VW geklagt haben, können trotzdem Anspruch auf Entschädigung haben. Grundvoraussetzung ist, dass das Auto neu gekauft wurde. Dann kann Volkswagen auch zur Zahlung von sogenanntem Restschadenersatz verpflichtet sein, wenn die Forderungen schon verjährt sind, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die Richter urteilten in zwei Fällen, dass VW nicht nur den Gewinn aus dem Verkauf herausgeben muss. Stattdessen muss VW den Kaufpreis größtenteils zurückerstatten. Dafür muss der Kunde sein Auto hergeben und sich die zurückgelegten Kilometer anrechnen lassen. Die Frist dafür beträgt zehn Jahre ab Kauf. Eine Klage kommt also nur für Diesel-Besitzer infrage, die ihr Auto zwischen Februar 2012 und September 2015 erworben haben. Bei Gebrauchtwagen gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf Restschadenersatz, wie der BGH vor einigen Tage entschieden hat.

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SZ vom 22.02.2022 / dpa
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