Urteil:"Thermofenster" im Mercedes-Diesel reicht nicht für Schadenersatz

Urteil: Mercedes-Fahrer, deren Auto mit einem sogenannten Thermofenster arbeitet, erhalten keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Mercedes-Fahrer, deren Auto mit einem sogenannten Thermofenster arbeitet, erhalten keinen Anspruch auf Schadenersatz.

(Foto: Thomas Kienzle/AFP)

Ein Autobesitzer betrachtete diesen Teil der Motorensteuerung als unzulässige Abschalteinrichtung - ähnlich wie bei VW. Der Bundesgerichtshof aber sieht Unterschiede.

Allein wegen des sogenannten Thermofensters in vielen Mercedes-Dieseln haben klagende Autobesitzer noch keinen Anspruch auf Schadenersatz von Daimler. Selbst wenn es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handeln sollte, sei der reine Einsatz der Technik nicht sittenwidrig, urteilte der Bundesgerichtshof am Dienstag. Denn anders als beim Skandalmotor EA189 von Volkswagen unterscheide die Software nicht danach, ob das Auto auf dem Prüfstand stehe.

Das "Thermofenster" ist Teil der Motorensteuerung und reduziert die Abgasreinigung, wenn die Temperaturen draußen kühler sind. Der Kläger sah darin eine unzulässige Abschalteinrichtung - wie bei VW. Er wollte erreichen, dass Daimler das Auto zurücknehmen und ihm - abzüglich der gefahrenen Kilometer - den Kaufpreis erstatten muss. Seine C-Klasse hatte er im Jahr 2012 für etwa 35 000 Euro neu gekauft. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hatte seine Klage zuletzt abgewiesen.

Mit dem nun vorliegenden Urteil ist der Fall aber noch nicht abgeschlossen, denn der Kläger hat Daimler zudem vorgeworfen, etliche weitere unzulässige Vorrichtungen zur Abgasmanipulation zu verwenden, unter anderem über das Kühlmittelsystem. Diesem konkreten Vorwurf war das Oberlandesgericht Koblenz nicht nachgegangen. Das muss nun nachgeholt werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: