Diesel:Das steckt hinter der Sammelklage gegen Daimler

Daimler: Mercedes-AMG GLC 43 4MATIC

Ein Mercedes-SUV des Typs GLC: Besitzer dieses Modells gehen gegen Daimler wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen vor.

(Foto: oh)

Im Fall VW haben die Verbraucherzentralen für Zehntausende Dieselfahrer Entschädigungen erstritten. Jetzt geht es um Mercedes-Modelle. Doch diesmal ist die Lage juristisch komplizierter.

Von Christina Kunkel, Stuttgart

Wer sich für einen Mercedes-Geländewagen oder SUV vom Typ GLK oder GLC entscheidet, bei dem stehen vermutlich ein niedriger Spritverbrauch und besonders gute Schadstoffwerte nicht ganz oben auf der Prioritätenliste. Und doch sehen sich viele Käufer dieser Fahrzeuge getäuscht von Daimler, seitdem im Rahmen des Dieselskandals bereits 2018 vom Kraftfahrtbundesamt amtliche Rückrufe für diese Modelle angeordnet wurden. Der Vorwurf: Unzulässige Abschalteinrichtungen - die Autos sollen auf dem Prüfstand sauber sein, auf der Straße jedoch nicht. Jetzt bekommen betroffene Dieselfahrer Unterstützung von Deutschlands obersten Verbraucherschützern: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eine Musterfeststellungsklage gegen Daimler eingereicht. Es geht nach Aussage der Verbraucherschützer um rund 50 000 Fälle.

Es ist die zweite Klage dieser Art gegen einen Autobauer. Gegen Volkswagen war der VZBV 2018 ebenfalls wegen Diesel-Betrug vorgegangen. Dort waren die Dimensionen jedoch deutlich größer - mehr als 400 000 Menschen hatten sich angeschlossen. Anfang 2020 einigten sich die Verbraucherschützer und die Wolfsburger auf einen Vergleich, den rund 245 000 Kunden akzeptierten. VW zahlte zwischen 1350 und 6250 Euro.

Laut VZBV sind in Deutschland rund 254 000 Daimler-Fahrzeuge von den behördlichen Rückrufen betroffen. In seiner Musterklage fokussiert sich der Verband aber nur auf einen bestimmten Motortyp (OM651). Das liegt laut VZBV daran, dass die Ausgangslage eine andere sei als bei VW. "Es sind verschiedene Motoren im Umlauf, die wiederum in unterschiedlichen technischen Varianten mit Abschalteinrichtungen ausgestattet und von unterschiedlichen Rückrufen betroffen sind", heißt es von den Verbraucherschützern. Man habe sich auf die Fallgruppen fokussiert, von denen möglichst viele Fahrzeuge betroffen sind - behalte sich allerdings vor, auch noch in anderen Fällen tätig zu werden.

Bisher bekam Daimler in den meisten Fällen Recht, die Musterklage ist dennoch nicht aussichtslos

Tatsächlich könnten bei den OM651-Modellen die Erfolgsaussichten am größten sein, vermutet Michael Heese, Rechtsprofessor an der Uni Regensburg. Er beschäftigt sich seit Jahren wissenschaftlich mit den Dieselprozessen. "Es gibt durchaus eindrucksvolle zweitinstanzliche Urteile gegen Daimler zum OM651," sagt er. So gaben die Oberlandesgerichte in Köln und Naumburg Mercedesfahrern Recht, die wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in ihren Autos gegen Daimler geklagt hatten. Auch wenn bislang bei den Einzelklagen rund 95 Prozent zugunsten des Unternehmens entschieden wurden, hält Heese die Musterfeststellungsklage nicht für aussichtslos. "Es ist sicher ein größeres Prozessrisiko als bei VW, aber es kann durchaus sein, dass Daimler wegen einzelnen Abschalteinrichtungen in diesen Modellen vom BGH in gleicher Weise wie VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt wird."

Bei Daimler ist die Lage komplizierter als bei VW. Es gibt in den Fahrzeugen verschiedene Funktionen, die unter Betrugsverdacht stehen. Eine davon, das so genannte Thermofenster, stufte zuletzt der Bundesgerichtshof zwar als unzulässige Abschalteinrichtung ein, lehnte aber eine Täuschungsabsicht des Autobauers ab, weil das KBA den Mechanismus selbst gebilligt hatte. In der Musterfeststellungsklage wird es aber noch um weitere Funktionen gehen, zu denen es bisher noch kein höchstrichterliches Urteil gibt. Allerdings wird es noch viele Monate dauern, bis das OLG Stuttgart über die Sammelklage verhandeln wird - bis dahin wird auch der BGH wieder einige Urteile zu Einzelklagen fällen. Und es bleibt die Frage, wie viele Betroffene fast drei Jahre nach dem Rückruf der Fahrzeuge überhaupt noch bereit sind, sich der Klage anzuschließen - zumal sie dafür ihr eigenes Verfahren auf Eis legen müssten, wenn sie bereits gegen den Autobauer klagen.

Daimler teilte mit, man halte die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet und werde sich weiter dagegen zur Wehr setzen - auch im Rahmen einer Musterfeststellungsklage. Durch eine solche könnten allerdings "wichtige Rechtsfragen effizienter geklärt werden, was wir grundsätzlich begrüßen". Denn was erst einmal negativ klingt, könnte in der Praxis auch für den Autobauer Entlastung bringen. Der muss sich bisher in rund 20 000 Einzelklagen mit Ansprüchen von Diesel-Besitzern herumschlagen. Das belastet nicht nur viele Gerichte, sondern frisst auch bei den Stuttgartern viel Geld und Ressourcen.

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