Volkswagen muss wegen der Abgasaffäre eine Milliarde Euro Bußgeld in Deutschland zahlen. Das hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig entschieden. Es handelt sich um das höchste Bußgeld, das hierzulande jemals wegen Wirtschaftsdelikten gegen ein Unternehmen verhängt worden ist. Zum Vergleich: Siemens hatte für weltweite Schmiergeldgeschäfte vor rund zehn Jahren 600 Millionen Euro Buße zahlen müssen.
Volkswagen hofft darauf, mit dem deutschen Bußgeldbescheid weitere Strafen in vielen anderen Ländern vermeiden zu können. Konzernkreisen zufolge darf ein Unternehmen wegen ein- und desselben Delikts in fast ganz Europa nur einmal belangt werden. In den USA musste VW mehr als 20 Milliarden Dollar an Strafen und Schadenersatz zahlen. In Europa könnte es weitgehend bei dem Bußgeld von einer Milliarde Euro bleiben. VW erklärte, man verspreche sich von dem Abschluss in Braunschweig "erhebliche positive Auswirkungen" auf andere Verfahren in Europa.
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Nach Angaben der Braunschweiger Staatsanwaltschaft hat VW "Organisationsmängel" und die "Verletzung von Aufsichtspflichten". Aufgrund dieser Mängel und Pflichtverstöße habe es dazu kommen können, dass der Autokonzern von 2007 bis 2015 weltweit 10,7 Millionen Diesel-Fahrzeuge mit manipulierter Abgasreinigung und hohem Schadstoffausstoß entwickelt, gebaut und verkauft habe. Laut VW beziehen sich diese Vorwürfe nur auf Führungskräfte der "obersten Leitungsebene" und nicht auf Mitglieder des damaligen Vorstands, also auch nicht auf den früheren Konzernchef Martin Winterkorn.
Von Winterkorn verlangt VW bislang keinen Schadenersatz wegen etwaiger Pflichtverletzungen. Dies wird weiterhin lediglich geprüft, was bereits seit Herbst 2015 geschieht. Daran ändert auch der Bußgeldbescheid gegen VW nichts. Bei der Höhe der Strafe hat die Staatsanwaltschaft auch berücksichtigt, dass dadurch die Durchsetzung etwaiger Ansprüche von Autokäufern gegen den Konzern nicht gefährdet werden solle. Das heißt, die Ermittler wollen VW finanziellen Spielraum für Zahlungen an Kunden lassen. Ein Schadenersatz für die betroffenen 2,4 Millionen Autobesitzer in Deutschland ist aber laut Volkswagen weiterhin nicht vorgesehen. Man habe fast alle Fahrzeuge in Ordnung gebracht, erklärte ein Konzernsprecher.
Dass man den Bußgeldbescheid hinnehme und nicht dagegen vorgehe, sei "nicht automatisch ein Schuldeingeständnis", teilte der Konzernsprecher mit. Es sei aus Sicht von Volkswagen weiterhin fraglich, ob die in den betreffenden Fahrzeugen eingebaute Software gegen europäisches Recht verstoßen habe. VW trägt das auch bei Gericht vor, um Schadenersatzforderungen von Autokäufern abzuwehren. Diese Software hat dazu geführt, dass die Abgasreinigung bei Dieselfahrzeugen nur bei den offiziellen Messungen der Behörden auf einem Prüfstand optimal funktionierte. Im Straßenverkehr wurden die Abgasreinigung aber weitgehend abgeschaltet, um bei den Kosten und der Wartung zu sparen.