Diesel-Affäre:Teilerfolg für Audi

Die Klage eines gekündigten Motoren-Ingenieurs wird vor dem Arbeitsgericht Heilbronn noch nicht erörtert. Dadurch werden keine Details zum Abgas-Skandal öffentlich, die weitere Schadensersatzklagen von Volkswagen-Kunden hätten auslösen können.

Von Stefan Mayr, Heilbronn

Die Audi AG war zu diesem Gerichtstermin am Dienstag gleich mit zwei Anwältinnen und einem Mitarbeiter erschienen, doch nach fünf Minuten war schon wieder alles vorbei. Dennoch verließen die Vertreter des Autoherstellers den Sitzungssaal 1 des Arbeitsgerichts Heilbronn mit sehr zufriedenen Gesichtern. Haben sie doch für den Volkswagen-Konzern und seine Tochter Audi im Ringen gegen Schadenersatzklagen zur sogenannten Diesel-Affäre einen Teilerfolg errungen.

Denn der ehemalige Motoren-Ingenieur Giovanni P., der gegen die Kündigung von Audi aus dem Februar 2017 klagt, erschien beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht nicht. Somit wurden keine pikanten Details zum Dieselskandal öffentlich, die eine zusätzliche Klagewelle gegen Audi oder Volkswagen hätten auslösen können.

Giovanni P. gilt in dem Skandal um manipulierte Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen aus dem Volkswagen-Konzern als Schlüsselfigur. Er wurde im Juli verhaftet, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt gegen ihn wegen Verdachts auf Betrug. Als Teamleiter für die Entwicklung der Dieseltechnik im Audi-Werk Neckarsulm war P. wohl für die Tricksereien mitverantwortlich. Als die Dieselaffäre im Herbst 2015 hochkochte, wurde er beurlaubt. Im Februar 2017 folgte die fristlose Kündigung. Bei den Vernehmungen durch die Ermittler belastete er den Audi-Vorstand schwer. Seine Argumentation: Er habe nur Anweisungen der Top-Manager ausgeführt, diese hätten von den Betrügereien gewusst.

Die Audi AG musste befürchten, dass er seine Vorwürfe vor Gericht öffentlich wiederholt - und damit vielen VW-Kunden Futter für weitere Klagen liefert. Deshalb hatte Audi - wie berichtet - dem geschassten Manager eine sogenannte "Ruhensvereinbarung" angeboten. Diese sah vor, dass P. sein Arbeitsgerichts-Verfahren bis zum Jahreswechsel ruhen lässt. Just Ende 2017 läuft eine Frist für Zivilklagen gegen die Händler von VW und Audi ab.

Giovanni P. unterzeichnete die Vereinbarung nicht, deshalb kam es am Dienstag zum Gütetermin. Aber P. erschien nicht, obwohl das trotz U-Haft möglich gewesen wäre. Somit endete die Sitzung sehr schnell, ohne dass sich eine Seite zur Sache äußerte. Ergebnis: Das Gericht wird nun einen Kammertermin anberaumen - voraussichtlich im Jahre 2018. Also nach Ablauf der Klagefrist.

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