Mit neuen Steuervorteilen will die Bundesregierung den schleppenden Absatz von E-Autos ankurbeln. Konkret geht es um stärkere steuerliche Anreize für elektrische Dienstwagen. Im entsprechenden Gesetzentwurf heißt es, die Bundesregierung wolle die Elektromobilität in Deutschland deutlich voranzubringen. Dafür aber „bedarf es auch weitreichender steuerlicher Maßnahmen.“
Die Nachfrage nach E-Autos war nach dem Stopp der staatlichen Förderung eingebrochen. Die Bundesregierung hatte den sogenannten Umweltbonus im Dezember abrupt beendet, vor allem aus Geldmangel. Im Juli verständigte sich die Ampel-Koalition dann im Rahmen ihrer „Wachstumsinitiative“auch auf die steuerliche Förderung von E-Autos als Dienstwagen.
Damit soll nun für Unternehmen rückwirkend zum 1. Juli eine Sonder-Abschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge eingeführt werden. Außerdem soll bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge der sogenannte Deckel für den Brutto-Listenpreis von 70 000 auf 95 000 Euro angehoben werden.
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte bereits, er erwarte dadurch einen „Nachfrage-Push“. Die Regelung umfasse ausschließlich neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Sie soll für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 befristet eingeführt werden. Für den Staat dürfte die Förderung in diesem Jahr kaum geringere Einnahmen bedeuten, heißt es. Für 2025 werden die Ausfälle auf 480 Millionen Euro beziffert, sie sollen bis 2028 auf 540 Millionen Euro steigen.