Dienstleistungen - Hamburg:Kosmetische Gesichtsbehandlungen nur mit Corona-Test

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Hamburg (dpa/lno) - Wer sich ab Montag beim Friseur rasieren oder im Kosmetiksalon im Gesicht behandeln lassen will, muss vorher einen Corona-Test machen. "Ein Nachweis über einen negativen Coronavirus-Testbefund ist Voraussetzung, um bestimmte Einrichtungen zu besuchen und Leistungen in Anspruch zu nehmen", teilte die Hamburger Gesundheitsbehörde am Freitag mit. Sollten demnächst auch Gaststätten und Hotels in Hamburg öffnen dürfen, brauchen Gäste auch dafür einen Test. Selbsttests reichen nicht aus. Akzeptiert würden nur maximal zwölf Stunden alte Schnelltests, die von geschultem Personal durchgeführt werden müssen, oder höchstens 48 Stunden alte PCR-Tests.

Für Besucher von Pflegeeinrichten waren bereits Schnelltests vorgeschrieben. Auch für diese Tests gilt nun die Zwölf-Stunden-Frist. Die neue Regelung entspreche dem Bund-Länder-Beschluss vom 3. März. Die Verordnung solle "in Kürze" im Internet veröffentlicht werden, hieß es.

Die Behörde teilte weiter mit, dass Hamburg 4,7 Millionen Selbsttests beschafft habe. Diese seien vor allem für Schulen und Kitas vorgesehen, sagte eine Sprecherin. Ab Montag sollen wieder mehr Schüler in den Unterricht kommen, und auch die Kindertagesstätten erweitern ihre Betreuungsangebote.

© dpa-infocom, dpa:210312-99-792217/2

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