Dienstfahrrad:So überzeugen Sie den Chef vom Dienstfahrrad

Lesezeit: 2 Min.

Ein Geschäftsmann düst mit seinem Pedelec durch München. (Foto: imago stock&people)

Fahrrad fahren macht glücklich und gesund. Deshalb sind Arbeitgeber immer häufiger bereit, ein Dienstrad zur Verfügung zu stellen.

Von Daniel Pöhler, Finanztip

Wer zur Arbeit radelt, ist laut ADAC zufriedener als Arbeitnehmer, die mit dem Auto zum Arbeitsplatz pendeln. Studien zeigen außerdem: Radfahrer fallen seltener als Autopendler krankheitsbedingt aus. Nicht zuletzt aus diesem Grund geben Unternehmen ihren Mitarbeiten inzwischen immer öfter Dienstfahrräder. Oft sogar ein E-Bike, denn damit lassen sich auch Strecken von mehr als 10 Kilometern leicht bewältigen. Würde man so ein Elektrorad privat kaufen, kostet es schnell mal 2000 Euro und mehr. Als Dienstfahrrad wird es erschwinglich, wenn der Chef etwas dazugibt - und es darf auch privat gefahren werden.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Mitarbeiter mit dem Chef das Modell "Dienstrad" gestalten können. Falls der Arbeitgeber noch keine Dienstfahrräder nach einem festgelegten Modus anbietet, empfiehlt sich dieses Vorgehen:

Die Vorteile ansprechen

Der Arbeitnehmer sollte mit seinem Chef darüber sprechen, ob er einen gesünderen und motivierteren Mitarbeiter haben will. Der Wunsch nach dem Traumrad sollte nicht im Vordergrund stehen, sondern die Vorteile für den Chef. Die Kosten für das Dienstrad kann der Arbeitgeber als Betriebsausgaben absetzen, die Umsatzsteuer zurückholen und Sozialversicherungsbeiträge sparen.

Die Kosten fair teilen

Der Mitarbeiter muss sich mit seinem Chef über die Aufteilung der Kosten einigen. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten nicht komplett, sollte er zumindest etwas dazutun. Ansonsten läuft er Gefahr, dass es nach der nächsten Betriebsprüfung Ärger mit der Steuer gibt. Wenigstens die Versicherungsprämie für das Dienstrad sollte der Arbeitgeber übernehmen. Der Teil, den der Mitarbeiter beisteuert, wird vom Gehalt abgezogen. Das nennt sich Barlohnumwandlung.

Das Rad auswählen

Arbeitnehmer und -geber wählen das Fahrrad gemeinsam aus. Es kann auch ein exotischeres Modell sein wie ein Rennrad oder Mountainbike. Das Rad sollte aber nicht zu ausgefallen sein, damit es ein anderer Mitarbeiter übernehmen kann, falls es zu einem Jobwechsel kommt. Soll es ein Elektrorad sein, ist ein sogenanntes Pedelec empfehlenswert, das beim Treten bis 25 Stundenkilometer mithilft. Schnellere S-Pedelecs, die bis 45 Stundenkilometer unterstützen, gelten rechtlich nicht mehr als Fahrräder, sondern als Leichtkraftrad - diese sind bei der Steuer etwas teurer als ein normales Dienstrad.

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Der richtige Leasingvertrag

Es ist empfehlenswert, das Dienstrad nicht zu kaufen, sondern zu leasen. Üblich sind Verträge über drei Jahre. Das hat mehrere Vorteile: Der Arbeitgeber hat kaum Aufwand, sofern er mit der Abwicklung einen Leasing-Anbieter wie Jobrad oder Eurorad beauftragt. Möglich sind Verträge inklusive Vollkasko-Versicherung, Pannendienst und Wartung. Vorsicht: Leasing-Unternehmen bieten oft an, dass der Mitarbeiter das Rad nach Ablauf des Leasingvertrags für zehn Prozent des ursprünglichen Preises übernehmen kann. Tatsächlich ist das Rad meist deutlich mehr wert: Die Finanzverwaltung meint pauschal 40 Prozent vom Neupreis. Die Differenz von 30 Prozent muss der Mitarbeiter leider versteuern. Nach Steuern lohnt es sich jedoch nicht immer, das schon drei Jahre alte Dienstrad abzukaufen. Besser ist es oft, ein neues Rad zu leasen.

Den geldwerten Vorteil versteuern

Für die Privatnutzung des Fahrrads muss der Arbeitnehmer monatlich ein Prozent des Neupreises als "geldwerten Vorteil" versteuern. Anders als beim Dienstauto kommt kein Zuschlag für die Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz hinzu. Dennoch darf für jeden Kilometer Fahrtstrecke 30 Cent als Entfernungspauschale in der Steuererklärung abgesetzt werden.

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