Süddeutsche Zeitung

Die SPD zur Beitragssenkung:Attacken gegen das Selbstverständliche

Obwohl die Bundesagentur für Arbeit immer saftigere Milliardenüberschüsse anhäuft, wehren sich SPD-Größen wie Ludwig Stiegler gegen eine Senkung der Beiträge für die Arbeitslosenversicherung. Das ist ein Skandal.

Paul Katzenberger

Die Diskussion um die Senkung der Beiträge für die Arbeitslosenversicherung nimmt kein Ende. Das ist für niemanden unangenehmer als für die SPD.

Deren Veteran Ludwig Stiegler ließ sich nun sogar zu dem Kraftausdruck "Schwachsinn" hinreißen, nur weil der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, etwas gefordert hatte, was angesichts überquellender Kassen selbstverständlich sein müsste: die weitere Senkung der Beiträge für die Arbeitslosenversicherung.

Ein Plus von 26 Milliarden Euro bis 2011

Dass ausgerechnet Weise diese Forderung stellt, schmerzt Stiegler wohl nicht ganz zu Unrecht. Denn wenn sogar ein BA-Chef, dem es zu allererst um die Solidität seines Behördenhaushalts gehen muss, eine Senkung der Beiträge fordert, dann muss der Überschuss auch längerfristig üppig sein. In der Tat rechnet die BA bis zum Jahr 2011 mit einem Plus von 26 Milliarden Euro. Das sollte genügen, um auch für den zu erwartenden Konjunkturabschwung gewappnet zu sein.

Besonders lästig ist für die SPD dabei, dass niemand anderes als ihre ureigenste Klientel bluten muss. Denn der ganz normale zwangsversicherte Arbeitnehmer bekommt auch im Jahr zehn einer Regierungsbeteiligung der SPD von der so häufig beschworenen Senkung der Abgabenlast immer noch nichts mit. Im Gegenteil: Soeben stellte der Bund der Steuerzahler fest, dass die Steuer- und Abgabenlast noch nie so hoch war wie heute. Auch im internationalen Vergleich sind die finanziellen Aufbürdungen für den deutschen Arbeitnehmer Weltspitze.

Übervorsichtig

Ungeachtet dieser fiskalischen Zumutungen geriert sich Stiegler als übervorsichtiger Kämmerer der Bundesagentur: Erst einmal eine Bestandsaufnahme, dann die Bildung weiterer Rücklagen und dann erst möglicherweise eine Beitragssenkung - das klingt nach Entlastung am Sankt-Nimmerleins-Tag.

Verräterischer ist allerdings eine weitere Forderung des SPD-Fraktionsvizes: Er will Reserven für die Integration von Jugendlichen in die Arbeitswelt bilden. In den Ohren vieler leidgeprüfter Beitragszahler mag das nach einem ganz normalen politischen Anliegen klingen, tatsächlich ist die Forderung aber nichts anderes als ein Skandal. Denn im Klartext bedeutet sie nichts anderes, als dass die Kassiererin im Supermarkt mit ihren Beiträgen die Schulungen und Trainingsprogramme für erwerbslose Jugendliche finanzieren soll - der verbeamtete Professor, der Selbständige oder der Wohnungs-Vermieter hingegen nicht. Letztere sind schließlich nicht Mitglied des Zwangssystems Arbeitslosenversicherung.

So empörend der Vorstoß Stieglers daher ist - im politischen Alltag ist er nur ein weiterer Beleg für die ständigen Ansprüche der Regierung an die Sozialversicherungen: Je nach Haushaltslage werden sie laufend mit Aufgaben belastet, die eigentlich aus Steuern finanziert werden müssten. Erst Anfang Juli hatte sich etwa Finanzminister Steinbrück mit seiner Forderung durchgesetzt, künftig jedes Jahr fünf Milliarden Euro aus der Kasse der Bundesagentur in den Bundeshaushalt umzuleiten.

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit

Die Beitragszahler mögen sich an solche Zumutungen gewöhnt haben, doch Sozialrechtler stellen bei derlei Begehrlichkeiten schon einmal die Verfassungsmäßigkeit in Frage. Schon bei der Diskussion um die Einführung von Hartz IV wies etwa der Richter am Bundessozialgericht, Wolfgang Spellbrink, darauf hin, dass ein soziales Zwangssicherungssytem nicht deutlich dürftigere Leistungen erbringen darf als der Bürger auch bei privater Vorsorge erzielen kann. Ansonsten delegitimiere sich dieses System unter dem Gesichtspunkt der im Grundgesetz festgeschrieben Persönlichkeitsrechte. Die allgemeine Handlungsfreiheit werde verletzt, ohne dass dies mit einer adäquaten Gegenleistung begründet werden könnte, machte Spellbrink damals schon klar.

Ob die Arbeitslosenversicherung, aus deren Topf ja bereits Milliardenbeträge für Vermittlungsleistungen bezahlt werden, noch verfassungsrechtlichen Kriterien entspricht, darf also bezweifelt werden.

SPD-Größen wie Stiegler oder Steinbrück sollten daher wohl oder übel versuchen, den Staatshaushalt über andere Kanäle zu speisen. Anbieten würde sich dazu beispielsweise die Erhöhung der sogenannten Gewinnsteuern, das heißt der veranlagten Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie des Zinsabschlags. Der Anteil dieser Steuerarten am gesamten Steueraufkommen lag nach Schätzungen im Jahr 2005 bei lächerlichen 12,7 Prozent, während er 1960 noch 34,7 Prozent betrug. Die SPD sollte sich dessen besinnen, bevor ihr weitere Wähler davonlaufen.

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