Die fünf Wirtschaftsweisen:Prüfer der Nation

Wer sitzt eigentlich in diesem Sachverständigenrat? Und was ist deren Aufgabe? Hier ein Überblick.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung - kurz die fünf "Wirtschaftsweisen" - ist ein Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung.

Gesetzlicher Auftrag

Es wurde per Gesetz 1963 zur regelmäßigen Bewertung der wirtschaftlichen Situation gegründet. Das Gremium soll zur Erleichterung der Urteilsbildung aller wirtschaftspolitischen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beitragen. Es ist in seinem Beratungsauftrag unabhängig.

Die "Wirtschaftsweisen" analysieren besonders die gesamtwirtschaftliche Lage und deren absehbare Entwicklung. Ferner sollen sie untersuchen, wie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei "stetigem und angemessenem Wachstum" gewährleistet werden können.

Dem gesetzlichen Auftrag folgend verfasst und veröffentlicht der Rat jedes Jahr im November ein Jahresgutachten. Bei besonderen Problemlagen oder nach Auftrag durch die Bundesregierung werden auch Sondergutachten verfasst. Zuletzt hatte der Rat im Sommer ein Sondergutachten zu Kombilohnmodellen erstellt.

Der Sachverständigenrat besteht aus fünf Mitgliedern, die für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung berufen werden.

Mitglieder

Derzeit gehören dem Gremium folgende Professoren an: Peter Bofinger (Universität Würzburg), Wolfgang Franz, (Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung Mannheim), Bert Rürup (Technische Universität Darmstadt), Beatrice Weder di Mauro (Universität Mainz), Wolfgang Wiegard (Universität Regensburg). Vorsitzender des Gremiums ist Bert Rürup.

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