Deutschland:Top-Manager müssen ihr Gehalt offenlegen

Das entsprechende Gesetz ist vom Bundesrat verabschiedet worden. Betroffen sind die Führungskräfte von rund tausend Unternehmen.

Die Vorstände von Deutschlands börsennotierten Aktiengesellschaften müssen künftig einmal pro Jahr ihr genaues Gehalt nennen. Das entsprechende Gesetz wurde am Freitag vom Bundesrat verabschiedet.

Der Bundestag hatte es bereits in der vergangenen Woche gebilligt. Betroffen sind insgesamt rund tausend Unternehmen. Eine freiwillige Offenlegung war am Widerstand von Konzernen wie den Autobauern BMW, DaimlerChrysler und Porsche gescheitert.

Zu den Auskunftsverweigerern gehören auch der Chemiekonzern BASF oder der Versicherer Münchner Rück.

Auch Abfindungen sollen veröffentlicht werden

Mit der Umsetzung des neuen Gesetzes haben die Firmen noch etwas Zeit: Die Nennung der Vorstandsbezüge wird erst mit den Geschäftsberichten für 2006 zur Pflicht, die im Frühjahr 2007 veröffentlicht werden. Dann aber müssen die Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds im Jahresabschluss bis ins Detail publik gemacht werden, aufgeschlüsselt nach erfolgsabhängigen und -unabhängigen Bestandteilen.

Zudem sollen auch die Abfindungen veröffentlicht werden, die im Fall eines Ausscheidens zugesagt wurden.

Ausnahmen sind nur möglich, wenn dies die Hauptversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit beschließt. Bei Verstößen gegen die gesetzliche Transparenzpflicht sind nun Bußgelder von bis zu 50.000 Euro pro Vorstand möglich.

Derzeit sind von den 30 Konzernen im Dax nur 20 Vorstände zur Veröffentlichung der Gehälter bereit.

Unter den Managern, die ihr Gehalt veröffentlichten, verdiente im vergangenen Jahr der Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Josef Ackermann, am besten. Er kam auf ein Gehalt von 10,08 Millionen Euro.

Die Länderkammer verabschiedete in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause auch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG).

Damit soll der Anlegerschutz gestärkt werden. Insbesondere soll es die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat erleichtern. Künftig reicht dafür, wenn Aktionäre über ein Prozent des Grundkapitals beziehungsweise einen Nennwert von 100.000 Euro verfügen. Bislang lagen die Grenzen bei fünf Prozent und 500.000 Euro.

Zugleich wird jedoch die Möglichkeit erschwert, die Beschlüsse von Hauptversammlungen zu blockieren. Damit soll verhindert werden, dass so genannte räuberische Aktionäre mit langwierigen Anfechtungsklagen vor Gericht versuchen, Unternehmensentscheidungen hinauszuzögern und die Klagen erst gegen Zahlung von Geld fallen lassen. Verabschiedet wurde auch das Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren, mit dem geschädigte Kapitalanleger ihre Ansprüche bündeln können.

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