Deutsche Post: Briefporto rechtswidrig

Der Staat hätte die Erhöhung auf 80 Cent je Standardbrief nicht genehmigen dürfen, entschied das Verwaltungsgericht Köln.

Von Benedikt Müller-Arnold, Köln

Einen derartigen Anstieg hatte es noch nie gegeben: Seit 2019 kostet ein Standardbrief der Deutschen Post 80 Cent, zehn mehr als vorher. Und das alles nur, weil der Bund kurz zuvor die Regeln für Portoerhöhungen reformiert hat - zugunsten des Konzerns. Doch rechtlich kommen daran immer mehr Zweifel auf: Die Genehmigung dieser Briefpreise sei "voraussichtlich rechtswidrig", hat das Verwaltungsgericht Köln nun in einem Eilverfahren entschieden (Aktenzeichen 21 L 2082/20). Denn die Rechenmethode sei nicht durch das Postgesetz gedeckt.

Privatleuten bringt der Beschluss zunächst zwar nichts. Er gilt nur für den Kläger, den Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), ein Zusammenschluss von Post-Konkurrenten. Auch der Konzern äußert sich entsprechend gelassen: Im Raum stünden nur Portoeinnahmen "im niedrigen vierstelligen Bereich".

Dennoch stellt der Richterspruch die Postpolitik der vergangenen Jahre erneut infrage. Bereits 2020 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass auch die vorangegangene Portoerhöhung auf 70 Cent je Standardbrief rechtswidrig war (Az. 6 C 1.19). Die Richter monierten vor allem, dass die Bundesnetzagentur bei der Genehmigung der Preise auch die Gewinnspannen anderer Postdienste in Europa berücksichtigt. So schreibt es der Bund seit einer Reform im Jahr 2015 vor. Doch das Postgesetz biete dafür gar keine Grundlage.

Das Bundeswirtschaftsministerium bereitet nun nach eigenen Angaben eine Anpassung der postgesetzlichen Regeln vor, um eine "tragfähige Rechtsgrundlage" zu schaffen. Die Behörde nennt freilich noch keine Details, weil die Pläne innerhalb der Regierung abgestimmt würden. Mit einem Vorschlag sei "in den kommenden Wochen zu rechnen".

Mit dem neuerlichen Urteil sei eine Reform nun "dringlicher denn je", mahnt Marten Bosselmann, Vorsitzender des Klägers BIEK. Auch sei es höchste Zeit, dass die Netzagentur die laufende Portogenehmigung für alle Kunden der Post aufhebe. "Es ist unerträglich, dass Millionen Kunden überhöhte Briefporti zahlen müssen", so Bosselmann.

Die Bundesnetzagentur prüft nach eigenen Angaben, ob sie die Briefpreise vorzeitig neu festsetzen kann. Die Post musste der Behörde dafür schon entsprechende Kostenunterlagen vorlegen. Die Frage, welches Porto angemessen ist, stellt sich spätestens Ende dieses Jahres: Dann läuft die Genehmigung der derzeitigen Preise aus.

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