Süddeutsche Zeitung

Deutsche Post:70 Cent waren zu viel

Das Bundesverwaltungsgericht hält die Portoerhöhung von 2016 für rechtswidrig. Kunden dürften von dem Urteil zwar nicht unmittelbar profitieren. Doch der Richterspruch berührt auch die Grundlage der derzeitigen Briefpreise.

Von Benedikt Müller-Arnold, Köln

Als der Bund vor fünf Jahren die Regeln für Portoerhöhungen änderte, haben sich viele geärgert. Die Politik führte damals ein neues Kriterium ein: Wie teuer Briefe sein dürfen, hängt seither auch von den Gewinnspannen anderer Postfirmen in Europa ab. Dank der Reform konnte die Deutsche Post das Porto zu Neujahr 2016 kräftig anheben, von 62 auf 70 Cent je Standardbrief. Wettbewerber klagten dagegen - und haben nun Recht bekommen.

Die damalige Erhöhung war rechtswidrig, hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag entschieden. Der Eingriff der Politik sei nicht durch das Postgesetz gedeckt gewesen. Von dem Urteil dürften Kunden zwar nicht rückwirkend profitieren, der Konzern muss auch keine Gewinne rückzahlen. Dennoch stellt der Richterspruch die bisherige Postpolitik infrage.

"Die Entscheidung entfaltet nur Wirkung gegenüber dem Kläger", betont ein Post-Sprecher. Und geklagt hat der BIEK, ein Verband konkurrierender Paketdienste wie DPD oder Hermes. "Rückwirkende Erstattungen an Verbraucher sind nicht zu erwarten", heißt es daher auch von der Bundesnetzagentur. Die Behörde, die Portoerhöhungen gemäß den Bundesvorgaben prüft, betont aber die grundsätzliche Bedeutung: "Das Urteil betrifft inhaltlich auch die Rechtsgrundlage der derzeit gültigen Privatkunden-Porti."

Denn als die Post im vorigen Sommer das Standardporto abermals anhob, von 70 auf 80 Cent, hatte der Bund zuvor ebenfalls eingegriffen: Er nahm staatliche Postunternehmen, beispielsweise aus Rumänien, aus dem Vergleich heraus; diese sind tendenziell weniger auf Rendite getrimmt. Dank der Reform durfte die Post die Briefpreise im Schnitt um zehn Prozent erhöhen. Die Netzagentur hätte vorher nur eine Anhebung um knapp fünf Prozent erlaubt.

Wenn das Bundesverwaltungsgericht in den nächsten Wochen seine Gründe vorlegt, will die Behörde daher "prüfen, welche Auswirkungen das Urteil auf die laufenden Entgeltgenehmigungen hat". Die derzeitigen Briefpreise gelten noch bis Ende 2021. Auch gegen die damalige Entscheidung sind Klagen beim Verwaltungsgericht Köln anhängig, also noch längst nicht auf höchster Instanz.

Bei der Post betont man, dass das derzeitige Porto "nicht Gegenstand des Verfahrens" gewesen sei. Der Kläger BIEK bezeichnet das Urteil hingegen als richtungsweisend. "Es ist nun wirklich an der Zeit, dass die Bundespolitik und der Regulierer ihr postpolitisches Handeln an klaren wettbewerbsfreundlichen Grundsätzen orientieren", sagt der Verbandsvorsitzende Marten Bosselmann. "Es ist kein gutes Zeichen, wenn Fehlentwicklungen wiederholt in langwierigen Verfahren korrigiert werden müssen."

Während sich die Mitglieder des BIEK auf dem Paketmarkt einen harten Preiskampf mit der Post liefern, beherrscht der frühere Staatskonzern noch immer den hiesigen Briefmarkt. Von etwa 14,2 Milliarden Briefen, die laut Netzagentur im vorigen Jahr versandt wurden, entfielen 12,1 Milliarden auf die Post. Allerdings geht die Zahl der Briefe von Jahr zu Jahr zurück, während die Kosten für Personal und Verteilzentren bleiben. Auch deshalb pocht der Konzern auf regelmäßige Portoerhöhungen.

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SZ vom 29.05.2020
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