Im Sommer 2010 hatte sich Robert Zoellik, der Chef der Weltbank, angesichts der weltweiten Finanz- und Schuldenkrise für ein neues System internationaler Wechselkurse ausgesprochen, in dem auch ein neuer Goldstandard definiert werden sollte.
Nach Artikel 127 des Lissabon-Vertrages (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und Paragraph 3 des deutschen Bundesbankgesetzes obliegt die Haltung und Verwaltung der deutschen Währungsreserven der Deutschen Bundesbank. Gold ist Teil der offiziellen Währungsreserven. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2011 hielt die Bundesbank 3.396.303 Kilogramm oder 109 Millionen Unzen Feingold. In ihrer Bilanz wies die Bundesbank eine Sammelposition "Gold und Goldforderungen" aus, die sich am Jahresende 2011 auf 132,9 Milliarden Euro belief.
Diese Sammelposition ist kritisch zu betrachten: Es ist ein großer Unterschied, ob die Bundesbank physische Goldbestände in ihren (und anderen) Tresoren hat oder ob es sich nur um sogenannte "Goldforderungen" handelt. Hinter Goldforderungen verbergen sich kreditäre Ansprüche auf physisches Gold, etwa in Form von Goldleihgeschäften. Damit sind Risiken verbunden. Hierzu zählt vor allem das Risiko, dass derjenige, an den sich die Forderungen der Zentralbank auf Herausgabe richtet, das Gold bei Fälligkeit der Forderung nicht mehr zurückgeben kann oder will (oder beides).
Es verstößt gegen die Prinzipien der Bilanzklarheit und Bilanzwahrheit, wenn die Bundesbank in ihrer Bilanz nicht zwischen physischen Goldbeständen und "Papiergold" klar unterscheidet. Unbefriedigend ist auch, dass die Bundesbank nicht in einer für die Öffentlichkeit nachvollziehbaren Weise sicherstellt, dass ihr extern verwahrtes Gold nicht ohne ihre Zustimmung in Goldleihgeschäfte eingebracht wird beziehungsweise eingebracht werden kann.
Im Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank 2011 heißt es, dass die Lagerung der deutschen Goldbestände nicht nur in eigenen Tresoren der Bundesbank erfolge, sondern auch "bei drei Notenbanken im Ausland". Genannt wird die Federal Reserve Bank of New York, die Bank of England und die Banque de France. Tatsächlich lässt die Bundesbank (über) zwei Drittel der deutschen Goldreserven im Ausland verwahren, vor allem in New York.
Nachdem der Verfasser seit Jahren diese Haltung und Verwaltung der Währungsreserven hinterfragt und eine Prüfung des Bundesrechnungshofs veranlasst hat, führte ihn - vor wenigen Tagen - der Bundesbank-Präsident Jens Weidmann gemeinsam mit anderen Bundestagsabgeordneten in den Goldtresor der Bank in Frankfurt am Main. Das dort gesicherte und gelagerte Staatsgold wird - Stück für Stück - regelmäßig körperlich in Augenschein genommen, regelmäßig (einmal jährlich) gezählt und - Gold ist Gold - auf seine Qualität geprüft und gewogen. Dies betrifft aber nur jenes knappe Drittel, das die Bundesbank bei sich selbst verwahrt.
Das ist, übrigens auch optisch, nicht sehr viel: Eine Tonne Gold entspricht einem Quader von 40 Zentimetern. Bei den im Ausland gelagerten Goldbeständen beschränkt sich die Bundesbank auf schriftliche Kontrollmitteilungen und "Bestandsbestätigungen" der ausländischen Besitzer beziehungsweise Verwahrer, insbesondere der Fed. Diese steht nicht im staatlichen Eigentum der USA, sondern privater amerikanischer Banken. Am 13. Dezember 2010 teilte die Bundesregierung mit, dass letztmalig am 11. Juni 2007 Bundesbankmitarbeiter bei der Fed in New York "die Tresoranlagen betreten und besichtigt" hätten. Also wird nicht geprüft, ob die bei der externen Verwahrstelle im Jahr 2007 gezeigten Barren tatsächlich die nummerierten "Bundesbank-Barren" sind, und damit werden naheliegende Fragen hinsichtlich der Identität und Qualität offengelassen.
Namhafte Bilanzrechtler weisen die Bundesbank seit längerem darauf hin, dass auch diese Art behördlicher Kontrolle nicht mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung übereinstimmen kann. Die Bedeutung der Goldvorräte als Währungsreserve liegt gerade in ihrer physischen Substanz. Gerade darin unterscheiden sich Goldvorräte von nicht körperlichen Vermögensgegenständen wie Forderungen oder Bankguthaben. Die bloße Entgegennahme und kritische Ansicht externer Bestätigungen - und der Verzicht auf jede eigene Kontrollzählung und Qualitätskontrolle der im Ausland bei Dritten gelagerten Goldreserven - verstößt gegen die gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäßer Buchführung des Handelsgesetzbuches (HGB) und die dazu entwickelten Grundsätze und Prüfungsstandards, die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelt worden sind.
Dabei wird konstatiert, dass der Abschlussprüfer der Bundesbank bei seiner Prüfung der im Ausland gelagerten Goldreserven Deutschlands vor allem die IDW PS 301 "Prüfung der Vorratsinventur", IDW PS 302 "Bestätigungen Dritter" und - angesichts des enormen Wertes der deutschen Goldreserven und damit verbunden der Wesentlichkeit dieses für den Jahresabschluss - die IDW PS 250 "Wesentlichkeit im Rahmen der Jahresabschlussprüfung" nicht angemessen beachtet hat.
Fazit: Die Bundesbank hat bei der Bilanzierung der im Ausland gelagerten deutschen Goldreserven jahrelang gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung verstoßen. Darüber hinaus ist sie ein nicht erklärbares Identifikations- und Qualitätsrisiko eingegangen. Das mit einer Goldverwahrung im Ausland (in diesem Umfang) für die deutsche Währungsreserve eingegangene Logistik-, Transfer- und Herausgaberisiko ist mit diesen Hinweisen noch gar nicht erfasst. Dazu kommt die unsaubere Vermischung von Gold und Goldforderungen.
Die Deutsche Bundesbank ist nicht autonom, sondern steht unter dem Gesetz. Wie schon bei den verschleierten Target-2-Krediten hat der seit einem Jahr amtierende Bundesbankpräsident Weidmann auch in Sachen Gold einige Arbeit vor sich - wenn er wieder gesetzliche Zustände herstellen will.
Peter Gauweiler sitzt für die CSU im Bundestag. Er hat gegen den Vertrag von Lissabon (teils erfolgreich) und gegen die Griechenlandhilfe geklagt.