Deutsche Börse:Stresstest für Kengeter

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Carsten Kengeters Zukunft als Börsenchef ist eng verknüpft mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Sein Drei-Jahres-Vertrag steht in Kürze zur Verlängerung an.

(Foto: Simon Dawson/Bloomberg)

Die hessische Aufsicht prüft die Zuverlässigkeit des Börsenchefs. Damit ist das Ermittlungsverfahren gegen ihn nicht ausgestanden.

Von Meike Schreiber und Jan Willmroth, Frankfurt

Eigentlich wollte die Deutsche Börse die Affäre um Vorstandschef Carsten Kengeter in diesen Tagen endgültig abhaken. Am Dienstag hatte der Dax-Konzern mitgeteilt, die Staatsanwaltschaft Frankfurt habe "in Aussicht gestellt", das laufende Ermittlungsverfahren wegen Insiderhandels gegen Kengeter "ohne Auflagen" einzustellen. Gegen die Gesellschaft würden lediglich Geldbußen von 10,5 Millionen Euro verhängt. So weit, so gut.

Doch die Sache scheint für Kengeter noch längst nicht ausgestanden. Das Hessische Wirtschaftsministerium prüft nun, ob das Management der Börse weiterhin "zuverlässig" ist. Was harmlos klingt, hat es in sich: Laut Börsengesetz müssen die Vorstände eines Börsenträgers - ähnlich wie bei Banken - nicht nur fachlich geeignet, sondern auch zuverlässig sein. Das wird in der Regel vor Amtsantritt geprüft. Nun aber sieht sich das Ministerium offenbar dazu gezwungen, ein entsprechendes Verfahren noch einmal neu aufzulegen. Die Behörde teilte dazu mit, bei einer solchen Prüfung sei auch das "bisherige Verhalten, insbesondere festgestellte Rechtsverstöße, zu berücksichtigen". Bewertungen durch die Staatsanwaltschaft können dabei "entsprechende eigene Wertungen der Behörde bekräftigen". Der Aufsicht liege ein Schreiben der Staatsanwaltschaft an die Börse vor. Dabei handelt es sich um das Anhörungsschreiben mit den Geldbußen, auf das die Börse am Dienstag mit einer Pflichtmitteilung reagiert hatte.

Was genau das Ministerium damit zum Ausdruck bringen will, blieb unklar. Die Wirtschaftswoche hatte zuvor ohne weitere Quellenangabe berichtet, in dem Anhörungsschreiben werde Kengeter persönlich des Insiderhandels bezichtigt. Von einer Verfahrenseinstellung sei darin keine Rede gewesen. Die Börse blieb bei ihrer Darstellung. Die Staatsanwaltschaft verwies erneut auf ihre Mitteilung vom Vortag: Sie gehe davon aus, dass die Voraussetzungen für die Geldbußen vorlägen. Die Aktiengesellschaft sei am 18. Juli über ihre "mögliche Beteiligung am Strafverfahren" in Kenntnis gesetzt worden. Geldbußen gegen Unternehmen können allerdings nur verhängt werden, wenn verantwortlichen Personen oder Organen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit nachgewiesen wird. Um welche Personen es sich dabei handelt, und ob tatsächlich eine Verfahrenseinstellung in Aussicht steht, beantwortete die Staatsanwaltschaft am Mittwoch nicht.

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